[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_1174-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_1174","über Durchsetzungsmaßnahmen zur Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte im Euro-Währungsgebiet","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R1174",7011445,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Verlässliche statistische Daten sind die Grundlage für die Überwachung von makroökonomischen Ungleichgewichten. Zur Gewährleistung solider und unabhängiger Statistiken sollten die Mitgliedstaaten die fachliche Unabhängigkeit der einzelstaatlichen statistischen Stellen gewährleisten, im Einklang mit dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken, der in der Verordnung (EG) Nr. 223\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken (4) festgelegt ist. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit solider Haushaltsdaten auch für die Überwachung der makroökonomischen Ungleichgewichte von Bedeutung. Diese Anforderung sollte durch die Regeln gewährleistet werden, die diesbezüglich in der Verordnung (EU) Nr. 1173\u002F2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet (5), insbesondere deren Artikel 8, aufgestellt werden.","REG_2011_1174 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nVerlässliche statistische Daten sind die Grundlage für die Überwachung von makroökonomischen Ungleichgewichten. Zur Gewährleistung solider und unabhängiger Statistiken sollten die Mitgliedstaaten die fachliche Unabhängigkeit der einzelstaatlichen statistischen Stellen gewährleisten, im Einklang mit dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken, der in der Verordnung (EG) Nr. 223\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken (4) festgelegt ist. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit solider Haushaltsdaten auch für die Überwachung der makroökonomischen Ungleichgewichte von Bedeutung. Diese Anforderung sollte durch die Regeln gewährleistet werden, die diesbezüglich in der Verordnung (EU) Nr. 1173\u002F2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet (5), insbesondere deren Artikel 8, aufgestellt werden.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]