[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_1227-erwgr-16-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_1227","über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R1227",7011939,"ErwGr. 16","erwgr-16",null,"Erwägungsgründe","Da sich die Finanzmärkte weiterentwickeln, werden die auf diese Märkte anwendbaren Konzepte des Marktmissbrauchs entsprechend angepasst werden. Zur Gewährleistung der notwendigen Flexibilität bei der Reaktion auf diese Entwicklungen sollte daher der Kommission gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte in Bezug auf die technische Aktualisierung der Begriffsbestimmungen von Insider-Informationen und Marktmanipulation zu erlassen, damit die Kohärenz mit anderen einschlägigen Vorschriften der Union in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Energie sichergestellt wird. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.","REG_2011_1227 - Erwägungsgründe - ErwGr. 16\n\nDa sich die Finanzmärkte weiterentwickeln, werden die auf diese Märkte anwendbaren Konzepte des Marktmissbrauchs entsprechend angepasst werden. Zur Gewährleistung der notwendigen Flexibilität bei der Reaktion auf diese Entwicklungen sollte daher der Kommission gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte in Bezug auf die technische Aktualisierung der Begriffsbestimmungen von Insider-Informationen und Marktmanipulation zu erlassen, damit die Kohärenz mit anderen einschlägigen Vorschriften der Union in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Energie sichergestellt wird. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 14","erwgr-14",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 13","erwgr-13",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 19","erwgr-19",[],false]