[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_1227-erwgr-17-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_1227","über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R1227",7011940,"ErwGr. 17","erwgr-17",null,"Erwägungsgründe","Eine effiziente Marktüberwachung auf Unionsebene ist von entscheidender Bedeutung, um Marktmissbrauch auf den Energiegroßhandelsmärkten aufzudecken und davon abzuschrecken. Die durch die Verordnung (EG) Nr. 713\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) gegründete Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (im Folgenden „Agentur“) ist am besten in der Lage, eine solche Überwachung zu leisten, da sie sowohl über einen unionsweiten Überblick über die Strom- und Gasmärkte als auch über die erforderliche Sachkompetenz hinsichtlich des Funktionierens der Strom- und Gasmärkte und -systeme in der Union verfügt. Da die nationalen Regulierungsbehörden ein umfassendes Verständnis der Entwicklungen auf den Energiemärkten in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat mitbringen, sollten sie eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung einer effizienten Marktüberwachung auf nationaler Ebene spielen. Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Überwachung und Transparenz der Energiemärkte ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der Agentur und den nationalen Behörden notwendig. Die Erfassung von Daten durch die Agentur berührt in keiner Weise das Recht der nationalen Behörden, im nationalen Interesse zusätzliche Daten zu erfassen.","REG_2011_1227 - Erwägungsgründe - ErwGr. 17\n\nEine effiziente Marktüberwachung auf Unionsebene ist von entscheidender Bedeutung, um Marktmissbrauch auf den Energiegroßhandelsmärkten aufzudecken und davon abzuschrecken. Die durch die Verordnung (EG) Nr. 713\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (6) gegründete Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (im Folgenden „Agentur“) ist am besten in der Lage, eine solche Überwachung zu leisten, da sie sowohl über einen unionsweiten Überblick über die Strom- und Gasmärkte als auch über die erforderliche Sachkompetenz hinsichtlich des Funktionierens der Strom- und Gasmärkte und -systeme in der Union verfügt. Da die nationalen Regulierungsbehörden ein umfassendes Verständnis der Entwicklungen auf den Energiemärkten in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat mitbringen, sollten sie eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung einer effizienten Marktüberwachung auf nationaler Ebene spielen. Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Überwachung und Transparenz der Energiemärkte ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen der Agentur und den nationalen Behörden notwendig. Die Erfassung von Daten durch die Agentur berührt in keiner Weise das Recht der nationalen Behörden, im nationalen Interesse zusätzliche Daten zu erfassen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 14","erwgr-14",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 20","erwgr-20",[],false]