[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_1227-erwgr-23-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_1227","über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R1227",7011946,"ErwGr. 23","erwgr-23",null,"Erwägungsgründe","Die Agentur sollte die betriebstechnische Sicherheit der von ihr erhaltenen Daten und deren Schutz gewährleisten, den nicht autorisierten Zugang zu den von der Agentur aufbewahrten Informationen verhindern und Verfahren festlegen, um sicherzustellen, dass die von ihr erhobenen Daten nicht von Personen mit autorisiertem Zugang zu diesen Daten missbräuchlich verwendet werden. Die Agentur sollte ferner ermitteln, ob die Behörden, die Zugang zu den bei der Agentur vorhandenen Daten haben, in der Lage sind, ein ebenso hohes Sicherheitsniveau aufrecht zu halten, und dass sie an entsprechende Vertraulichkeitsregelungen gebunden sind. Die Betriebssicherheit der für die Verarbeitung und Übermittlung von Informationen eingesetzten IT-Systeme muss daher auch sichergestellt werden. Bezüglich der Einrichtung eines IT-Systems, das ein höchstmögliches Niveau an Datensicherheit garantiert, sollte die Agentur ermutigt werden, eng mit der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) zusammenzuarbeiten. Diese Regelungen sollten auch für andere Behörden gelten, die für Zwecke dieser Verordnung das Recht auf Zugang zu den Daten haben.","REG_2011_1227 - Erwägungsgründe - ErwGr. 23\n\nDie Agentur sollte die betriebstechnische Sicherheit der von ihr erhaltenen Daten und deren Schutz gewährleisten, den nicht autorisierten Zugang zu den von der Agentur aufbewahrten Informationen verhindern und Verfahren festlegen, um sicherzustellen, dass die von ihr erhobenen Daten nicht von Personen mit autorisiertem Zugang zu diesen Daten missbräuchlich verwendet werden. Die Agentur sollte ferner ermitteln, ob die Behörden, die Zugang zu den bei der Agentur vorhandenen Daten haben, in der Lage sind, ein ebenso hohes Sicherheitsniveau aufrecht zu halten, und dass sie an entsprechende Vertraulichkeitsregelungen gebunden sind. Die Betriebssicherheit der für die Verarbeitung und Übermittlung von Informationen eingesetzten IT-Systeme muss daher auch sichergestellt werden. Bezüglich der Einrichtung eines IT-Systems, das ein höchstmögliches Niveau an Datensicherheit garantiert, sollte die Agentur ermutigt werden, eng mit der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) zusammenzuarbeiten. Diese Regelungen sollten auch für andere Behörden gelten, die für Zwecke dieser Verordnung das Recht auf Zugang zu den Daten haben.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 20","erwgr-20",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 26","erwgr-26",[],false]