[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_1227-erwgr-27-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_1227","über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R1227",7011950,"ErwGr. 27","erwgr-27",null,"Erwägungsgründe","Die Agentur sollte sicherstellen, dass diese Verordnung in der gesamten Union koordiniert und in Übereinstimmung mit der Anwendung der Richtlinie 2003\u002F6\u002FEG angewendet wird. Hierfür sollte die Agentur gegebenenfalls unverbindliche Leitlinien zur Anwendung der in dieser Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen veröffentlichen. Diese Leitlinien sollten sich u. a. mit dem Thema der zulässigen Marktpraxis befassen. Da Marktmissbrauch auf Energiegroßhandelsmärkten häufig mehr als einen Mitgliedstaat betrifft, sollte die Agentur außerdem bei der Gewährleistung einer effizienten und kohärenten Durchführung von Untersuchungen eine wichtige Rolle spielen. Um dies zu erreichen, sollte die Agentur in der Lage sein, Zusammenarbeit zu verlangen und die Arbeit von Untersuchungsgruppen zu koordinieren, die sich aus Vertretern der betroffenen nationalen Regulierungsbehörden und ggf. anderer Behörden, einschließlich der nationalen Wettbewerbsbehörden, zusammensetzen.","REG_2011_1227 - Erwägungsgründe - ErwGr. 27\n\nDie Agentur sollte sicherstellen, dass diese Verordnung in der gesamten Union koordiniert und in Übereinstimmung mit der Anwendung der Richtlinie 2003\u002F6\u002FEG angewendet wird. Hierfür sollte die Agentur gegebenenfalls unverbindliche Leitlinien zur Anwendung der in dieser Verordnung aufgeführten Begriffsbestimmungen veröffentlichen. Diese Leitlinien sollten sich u. a. mit dem Thema der zulässigen Marktpraxis befassen. Da Marktmissbrauch auf Energiegroßhandelsmärkten häufig mehr als einen Mitgliedstaat betrifft, sollte die Agentur außerdem bei der Gewährleistung einer effizienten und kohärenten Durchführung von Untersuchungen eine wichtige Rolle spielen. Um dies zu erreichen, sollte die Agentur in der Lage sein, Zusammenarbeit zu verlangen und die Arbeit von Untersuchungsgruppen zu koordinieren, die sich aus Vertretern der betroffenen nationalen Regulierungsbehörden und ggf. anderer Behörden, einschließlich der nationalen Wettbewerbsbehörden, zusammensetzen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 24","erwgr-24",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 30","erwgr-30",[],false]