[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_142-erwgr-17-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_142","zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97\u002F78\u002FEG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R0142",7012434,"ErwGr. 17","erwgr-17",null,"Erwägungsgründe","Mit der Verordnung (EG) Nr. 1069\u002F2009 wird ein Genehmigungsverfahren für alternative Methoden zur Beseitigung oder Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte eingeführt. Solche Methoden können von der Kommission nach einer von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „EFSA“) durchgeführten Risikobewertung genehmigt werden. Zur Erleichterung der Bewertung solcher Anträge durch die EFSA sollte ein Standardformat festgelegt werden, aus dem für die Antragssteller deutlich sichtbar hervorgeht, welche Art von Nachweisen vorzulegen sind. Im Einklang mit den Verträgen sollten Anträge auf Genehmigung alternativer Methoden in allen Amtssprachen der Union gemäß der Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (13) gestellt werden können.","REG_2011_142 - Erwägungsgründe - ErwGr. 17\n\nMit der Verordnung (EG) Nr. 1069\u002F2009 wird ein Genehmigungsverfahren für alternative Methoden zur Beseitigung oder Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte eingeführt. Solche Methoden können von der Kommission nach einer von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „EFSA“) durchgeführten Risikobewertung genehmigt werden. Zur Erleichterung der Bewertung solcher Anträge durch die EFSA sollte ein Standardformat festgelegt werden, aus dem für die Antragssteller deutlich sichtbar hervorgeht, welche Art von Nachweisen vorzulegen sind. Im Einklang mit den Verträgen sollten Anträge auf Genehmigung alternativer Methoden in allen Amtssprachen der Union gemäß der Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (13) gestellt werden können.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 14","erwgr-14",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 20","erwgr-20",[],false]