[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_142-erwgr-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_142","zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97\u002F78\u002FEG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R0142",7012423,"ErwGr. 6","erwgr-6",null,"Erwägungsgründe","Die Verordnung (EG) Nr. 1069\u002F2009 gilt auch für Küchen- und Speiseabfälle, sofern diese von international eingesetzten Verkehrsmitteln stammen, beispielsweise Material, das aus Lebensmitteln gewonnen wurde, die an Bord eines Flugzeugs oder Schiffes serviert wurden, das aus einem Drittland kommend in der Europäischen Union landet oder vor Anker geht. Außerdem kommt die genannte Verordnung auf Küchen- und Speiseabfälle zur Anwendung, wenn diese zur Fütterung, zur Verarbeitung im Einklang mit einer der im Rahmen dieser Verordnung zugelassenen Verarbeitungsmethoden, zur Umwandlung in Biogas oder zur Kompostierung bestimmt sind. Das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen an Nutztiere, die keine Pelztiere sind, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069\u002F2009 untersagt. Daher dürfen Küchen- und Speiseabfälle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069\u002F2009 verarbeitet und danach verwendet werden, sofern die Folgeprodukte nicht an besagte Tiere verfüttert werden.","REG_2011_142 - Erwägungsgründe - ErwGr. 6\n\nDie Verordnung (EG) Nr. 1069\u002F2009 gilt auch für Küchen- und Speiseabfälle, sofern diese von international eingesetzten Verkehrsmitteln stammen, beispielsweise Material, das aus Lebensmitteln gewonnen wurde, die an Bord eines Flugzeugs oder Schiffes serviert wurden, das aus einem Drittland kommend in der Europäischen Union landet oder vor Anker geht. Außerdem kommt die genannte Verordnung auf Küchen- und Speiseabfälle zur Anwendung, wenn diese zur Fütterung, zur Verarbeitung im Einklang mit einer der im Rahmen dieser Verordnung zugelassenen Verarbeitungsmethoden, zur Umwandlung in Biogas oder zur Kompostierung bestimmt sind. Das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen an Nutztiere, die keine Pelztiere sind, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069\u002F2009 untersagt. Daher dürfen Küchen- und Speiseabfälle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069\u002F2009 verarbeitet und danach verwendet werden, sofern die Folgeprodukte nicht an besagte Tiere verfüttert werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 3","erwgr-3",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 9","erwgr-9",[],false]