[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_211-art-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_211","über die Bürgerinitiative","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R0211",10167969,"Art. 10","art-10","Verfahren zur Überprüfung einer Bürgerinitiative durch die Kommission",null,"(1) Geht bei der Kommission eine Bürgerinitiative gemäß Artikel 9 ein, so a) veröffentlicht sie die Bürgerinitiative unverzüglich im Register; b) empfängt sie die Organisatoren auf geeigneter Ebene, damit sie im Detail die mit der Bürgerinitiative angesprochenen Aspekte erläutern können; c) legt sie innerhalb von drei Monaten in einer Mitteilung ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen zu der Bürgerinitiative sowie ihr weiteres Vorgehen bzw. den Verzicht auf ein weiteres Vorgehen und die Gründe hierfür dar.\n(2) Die in Absatz 1 Buchstabe c genannte Mitteilung wird den Organisatoren sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt und veröffentlicht.","REG_2011_211 - Art. 10 Verfahren zur Überprüfung einer Bürgerinitiative durch die Kommission\n\n(1) Geht bei der Kommission eine Bürgerinitiative gemäß Artikel 9 ein, so a) veröffentlicht sie die Bürgerinitiative unverzüglich im Register; b) empfängt sie die Organisatoren auf geeigneter Ebene, damit sie im Detail die mit der Bürgerinitiative angesprochenen Aspekte erläutern können; c) legt sie innerhalb von drei Monaten in einer Mitteilung ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen zu der Bürgerinitiative sowie ihr weiteres Vorgehen bzw. den Verzicht auf ein weiteres Vorgehen und die Gründe hierfür dar.\n(2) Die in Absatz 1 Buchstabe c genannte Mitteilung wird den Organisatoren sowie dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt und veröffentlicht.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 9","Vorlage einer Bürgerinitiative bei der Kommission","art-9",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 8","Überprüfung und Bescheinigung von Unterstützungsbekundungen durch die Mitgliedstaaten","art-8",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 7","Mindestzahl der Unterzeichner pro Mitgliedstaat","art-7",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 11","Öffentliche Anhörung","art-11",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 12","Schutz personenbezogener Daten","art-12",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 13","Haftung","art-13",[],false]