[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_286-anhang-v-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_286","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272\u002F2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R0286",7013690,"Anhang V","anhang-v",null,"Anhänge","Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1272\u002F2008 wird wie folgt geändert:\n1.\tDer erste Satz erhält folgende Fassung: „Die Gefahrenpiktogramme für die einzelnen Gefahrenklassen, Differenzierungen einer Gefahrenklasse und Gefahrenkategorien müssen den Bestimmungen dieses Anhangs und von Anhang I Abschnitt 1.2 entsprechen und in Bezug auf Symbole und allgemeines Format mit den gezeigten Beispielen übereinstimmen.“\n2.\tTeil 2 Abschnitt 2.3 wird wie folgt geändert a) In Spalte 1 wird das Piktogramm GHS07 durch das folgende Piktogramm ersetzt: „GHS07 “ b) In Spalte 2 werden die Wörter „Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorie 1“ ersetzt durch „Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B“.\na)\tIn Spalte 1 wird das Piktogramm GHS07 durch das folgende Piktogramm ersetzt: „GHS07 “\nb)\tIn Spalte 2 werden die Wörter „Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorie 1“ ersetzt durch „Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B“.\n3.\tIn Teil 2 Abschnitt 2.4 Spalte 2 werden die Wörter „Sensibilisierung der Atemwege, Gefahrenkategorie 1“ ersetzt durch „Sensibilisierung der Atemwege, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B“.\n4.\tIn Teil 3 wird das Piktogramm GHS09 durch das folgende Piktogramm ersetzt: „GHS09 “\n5.\tDer folgende neue Teil 4 wird angefügt: „4. TEIL 4: WEITERE GEFAHREN 4.1. Symbol: Ausrufezeichen Piktogramm Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie (1) (2) GHS07 Abschnitt 5.1 Die Ozonschicht schädigend — Gefahrenkategorie 1“\nPiktogramm\tGefahrenklasse und Gefahrenkategorie\n(1)\t(2)\nGHS07\tAbschnitt 5.1 Die Ozonschicht schädigend — Gefahrenkategorie 1“","REG_2011_286 - Anhänge - Anhang V\n\nAnhang V der Verordnung (EG) Nr. 1272\u002F2008 wird wie folgt geändert:\n1.\tDer erste Satz erhält folgende Fassung: „Die Gefahrenpiktogramme für die einzelnen Gefahrenklassen, Differenzierungen einer Gefahrenklasse und Gefahrenkategorien müssen den Bestimmungen dieses Anhangs und von Anhang I Abschnitt 1.2 entsprechen und in Bezug auf Symbole und allgemeines Format mit den gezeigten Beispielen übereinstimmen.“\n2.\tTeil 2 Abschnitt 2.3 wird wie folgt geändert a) In Spalte 1 wird das Piktogramm GHS07 durch das folgende Piktogramm ersetzt: „GHS07 “ b) In Spalte 2 werden die Wörter „Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorie 1“ ersetzt durch „Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B“.\na)\tIn Spalte 1 wird das Piktogramm GHS07 durch das folgende Piktogramm ersetzt: „GHS07 “\nb)\tIn Spalte 2 werden die Wörter „Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorie 1“ ersetzt durch „Sensibilisierung der Haut, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B“.\n3.\tIn Teil 2 Abschnitt 2.4 Spalte 2 werden die Wörter „Sensibilisierung der Atemwege, Gefahrenkategorie 1“ ersetzt durch „Sensibilisierung der Atemwege, Gefahrenkategorien 1, 1A, 1B“.\n4.\tIn Teil 3 wird das Piktogramm GHS09 durch das folgende Piktogramm ersetzt: „GHS09 “\n5.\tDer folgende neue Teil 4 wird angefügt: „4. TEIL 4: WEITERE GEFAHREN 4.1. Symbol: Ausrufezeichen Piktogramm Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie (1) (2) GHS07 Abschnitt 5.1 Die Ozonschicht schädigend — Gefahrenkategorie 1“\nPiktogramm\tGefahrenklasse und Gefahrenkategorie\n(1)\t(2)\nGHS07\tAbschnitt 5.1 Die Ozonschicht schädigend — Gefahrenkategorie 1“",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"Anhang IV","anhang-iv",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"Anhang III","anhang-iii",[30,33],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"Anhang VI","anhang-vi",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"Anhang VII","anhang-vii",[],false]