[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_370-erwgr-8-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_370","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 215\u002F2008 über die Finanzregelung für den 10. Europäischen Entwicklungsfonds hinsichtlich des Europäischen Auswärtigen Dienstes","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R0370",7014216,"ErwGr. 8","erwgr-8",null,"Erwägungsgründe","Um die kohärente und gleiche Behandlung von dem EAD-Personal angehörenden nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten mit dem Kommissionspersonal angehörenden nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten sicherzustellen und eine ordnungsgemäße Unterrichtung der Kommission zu gewährleisten, sollte das kommissionseigene Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten in Fällen, in denen die Kommission Vollzugsbefugnisse an die Leiter der Delegationen der Union weiterübertragen hat, auch für die Behandlung von EAD-internen Unregelmäßigkeiten zuständig sein. Um die Verknüpfung von Verantwortlichkeiten der Finanzverwaltung mit möglichen disziplinarrechtlichen Maßnahmen aufrechtzuerhalten, sollte die Kommission gleichwohl ermächtigt werden, den Hohen Vertreter um die Einleitung einer Untersuchung zu ersuchen, falls das Fachgremium Unregelmäßigkeiten feststellt, die im Zusammenhang mit Befugnissen der Kommission stehen, welche an die Leiter der Delegationen der Union weiterübertragen wurden. In einem solchen Fall sollte der Hohe Vertreter geeignete Maßnahmen nach Maßgabe des Statuts ergreifen.","REG_2011_370 - Erwägungsgründe - ErwGr. 8\n\nUm die kohärente und gleiche Behandlung von dem EAD-Personal angehörenden nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten mit dem Kommissionspersonal angehörenden nachgeordnet bevollmächtigten Anweisungsbefugten sicherzustellen und eine ordnungsgemäße Unterrichtung der Kommission zu gewährleisten, sollte das kommissionseigene Fachgremium für finanzielle Unregelmäßigkeiten in Fällen, in denen die Kommission Vollzugsbefugnisse an die Leiter der Delegationen der Union weiterübertragen hat, auch für die Behandlung von EAD-internen Unregelmäßigkeiten zuständig sein. Um die Verknüpfung von Verantwortlichkeiten der Finanzverwaltung mit möglichen disziplinarrechtlichen Maßnahmen aufrechtzuerhalten, sollte die Kommission gleichwohl ermächtigt werden, den Hohen Vertreter um die Einleitung einer Untersuchung zu ersuchen, falls das Fachgremium Unregelmäßigkeiten feststellt, die im Zusammenhang mit Befugnissen der Kommission stehen, welche an die Leiter der Delegationen der Union weiterübertragen wurden. In einem solchen Fall sollte der Hohe Vertreter geeignete Maßnahmen nach Maßgabe des Statuts ergreifen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 5","erwgr-5",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 11","erwgr-11",[],false]