[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_492-art-27-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":33,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_492","über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R0492",7014405,"Art. 27","art-27",null,"KAPITEL III ORGANE ZUR HERBEIFÜHRUNG EINER ENGEN ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN AUF DEM GEBIET DER FREIZÜGIGKEIT UND DER BESCHÄFTIGUNG DER ARBEITNEHMER","(1) Der Beratende Ausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind.\n(2) Die Stellungnahmen sind mit Gründen zu versehen; sie werden mit der absoluten Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen beschlossen; ihnen ist eine Darstellung der Auffassungen der Minderheit beizufügen, wenn diese es beantragt.","REG_2011_492 - KAPITEL III ORGANE ZUR HERBEIFÜHRUNG EINER ENGEN ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN AUF DEM GEBIET DER FREIZÜGIGKEIT UND DER BESCHÄFTIGUNG DER ARBEITNEHMER - ABSCHNITT 1 Der Beratende Ausschuss - Art. 27\n\n(1) Der Beratende Ausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind.\n(2) Die Stellungnahmen sind mit Gründen zu versehen; sie werden mit der absoluten Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen beschlossen; ihnen ist eine Darstellung der Auffassungen der Minderheit beizufügen, wenn diese es beantragt.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"ABSCHNITT 1 Der Beratende Ausschuss",[24,27,30],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"Art. 26","art-26",{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"Art. 25","art-25",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"Art. 24","art-24",[34,37,40],{"norm_key":35,"title":17,"slug":36},"Art. 28","art-28",{"norm_key":38,"title":17,"slug":39},"Art. 29","art-29",{"norm_key":41,"title":17,"slug":42},"Art. 30","art-30",[],false]