[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_511-erwgr-11-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_511","zur Umsetzung der bilateralen Schutzklausel des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Korea","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R0511",7014513,"ErwGr. 11","erwgr-11",null,"Erwägungsgründe","Ein auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten konzentrierter Anstieg der Einfuhren kann als solcher in bestimmten Fällen eine bedeutende Schädigung eines Wirtschaftszweigs der Union oder eine drohende bedeutende Schädigung nach sich ziehen. Bei einem auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten konzentrierten Anstieg der Einfuhren kann die Kommission vorherige Überwachungsmaßnahmen ergreifen. Dabei wird die Kommission eingehend prüfen, wie die untersuchte Ware und folglich der Wirtschaftszweig der Union, der gleichartige Waren herstellt, so bestimmt werden können, dass wirksam Abhilfe geschaffen wird und gleichzeitig die in dieser Verordnung und im Abkommen festgelegten Kriterien in vollem Umfang eingehalten werden.","REG_2011_511 - Erwägungsgründe - ErwGr. 11\n\nEin auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten konzentrierter Anstieg der Einfuhren kann als solcher in bestimmten Fällen eine bedeutende Schädigung eines Wirtschaftszweigs der Union oder eine drohende bedeutende Schädigung nach sich ziehen. Bei einem auf einen oder mehrere Mitgliedstaaten konzentrierten Anstieg der Einfuhren kann die Kommission vorherige Überwachungsmaßnahmen ergreifen. Dabei wird die Kommission eingehend prüfen, wie die untersuchte Ware und folglich der Wirtschaftszweig der Union, der gleichartige Waren herstellt, so bestimmt werden können, dass wirksam Abhilfe geschaffen wird und gleichzeitig die in dieser Verordnung und im Abkommen festgelegten Kriterien in vollem Umfang eingehalten werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 8","erwgr-8",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 14","erwgr-14",[],false]