[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_513-art-35-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_513","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060\u002F2009 über Ratingagenturen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R0513",7014625,"Art. 35","art-35","Offenlegung von Informationen aus Drittländern","KAPITEL III ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER ESMA, DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN UND DEN SEKTORALEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN","Die ESMA darf die von den Aufsichtsbehörden eines Drittlandes erhaltenen Informationen nur dann weitergeben, wenn die ESMA oder eine zuständige Behörde die ausdrückliche Zustimmung der Aufsichtsbehörde, die die Informationen übermittelt hat, erhalten haben, und die Informationen gegebenenfalls nur für die Zwecke, für die diese Aufsichtsbehörde ihre Zustimmung gegeben hat, bekannt geben, oder dann, wenn die Bekanntgabe für ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist.","REG_2011_513 - KAPITEL III ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER ESMA, DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN UND DEN SEKTORALEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN - Art. 35 Offenlegung von Informationen aus Drittländern\n\nDie ESMA darf die von den Aufsichtsbehörden eines Drittlandes erhaltenen Informationen nur dann weitergeben, wenn die ESMA oder eine zuständige Behörde die ausdrückliche Zustimmung der Aufsichtsbehörde, die die Informationen übermittelt hat, erhalten haben, und die Informationen gegebenenfalls nur für die Zwecke, für die diese Aufsichtsbehörde ihre Zustimmung gegeben hat, bekannt geben, oder dann, wenn die Bekanntgabe für ein gerichtliches Verfahren erforderlich ist.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 34","Vereinbarung über Informationsaustausch","art-34",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 32","Berufsgeheimnis","art-32",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 31","Mitteilungen und Ersuchen um Aussetzung der Ratings seitens der zuständigen Behörden","art-31",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 36a","Geldbußen","art-36a",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 36b","Zwangsgelder","art-36b",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 36c","Anhörung der Personen, die dem Verfahren unterworfen sind","art-36c",[],false]