[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_582-art-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_582","zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und zur Änderung der Anhänge I und III der Richtlinie 2007\u002F46\u002FEG des Europäischen Parlaments und des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R0582",7015161,"Art. 7","art-7","Antrag auf EG-Typgenehmigung eines Fahrzeugs mit einem genehmigten Motorsystem hinsichtlich der Emissionen und des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen",null,"(1) Der Hersteller legt der Genehmigungsbehörde einen Antrag auf EG-Typgenehmigung eines Fahrzeugs mit einem genehmigten Motorsystem hinsichtlich der Emissionen und des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen vor.\n(2) Der Antrag nach Absatz 1 wird in Übereinstimmung mit dem Muster des Beschreibungsbogens in Anhang I Anlage 4 Teil 2 erstellt. Dem Antrag wird eine Kopie des EG-Typgenehmigungsbogens für das Motorsystem oder die Motorenfamilie als selbstständige technische Einheit beigefügt, die gemäß den Anforderungen von Artikel 6 ausgestellt wurde.\n(3) Der Hersteller legt eine Dokumentation vor, die eine ausführliche Beschreibung der Elemente des Warn- und Aufforderungssystems enthält, das sich an Bord des Fahrzeugs befindet und nach Anhang XIII erforderlich ist. Diese Dokumentation wird gemäß Artikel 5 Absatz 3 bereitgestellt.\n(4) Neben den in Absatz 3 genannten Informationen legt der Hersteller Folgendes vor: a) eine Beschreibung der getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung eines unbefugten Eingriffs oder einer Veränderung an den Fahrzeugsteuergeräten, die von dieser Verordnung abgedeckt werden, einschließlich der Möglichkeit einer Aktualisierung unter Verwendung eines\u002Feiner vom Hersteller zugelassenen Programms oder Kalibrierung; b) eine Beschreibung der OBD-Bauteile im Fahrzeug gemäß den Anforderungen von Anhang X Abschnitt 5; c) Informationen zu den OBD-Bauteilen im Fahrzeug für den Zugang zu OBD- sowie Reparatur- und Wartungsinformationen; d) eine Erklärung über die Übereinstimmung der Anforderungen für den Zugang zu OBD- sowie Reparatur- und Wartungsinformationen; e) gegebenenfalls Kopien anderer Typgenehmigungen mit den erforderlichen Daten für die Erweiterung.\n(5) Durch Änderungen an der Bauart von Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten, die nach der Typgenehmigung vorgenommen werden, verliert eine Typgenehmigung nur dann automatisch ihre Gültigkeit, wenn die ursprünglichen Eigenschaften oder technischen Merkmale so verändert werden, dass sie die Funktionsfähigkeit des Motors oder des Emissionsminderungssystems beeinträchtigen.","REG_2011_582 - Art. 7 Antrag auf EG-Typgenehmigung eines Fahrzeugs mit einem genehmigten Motorsystem hinsichtlich der Emissionen und des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen\n\n(1) Der Hersteller legt der Genehmigungsbehörde einen Antrag auf EG-Typgenehmigung eines Fahrzeugs mit einem genehmigten Motorsystem hinsichtlich der Emissionen und des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen vor.\n(2) Der Antrag nach Absatz 1 wird in Übereinstimmung mit dem Muster des Beschreibungsbogens in Anhang I Anlage 4 Teil 2 erstellt. Dem Antrag wird eine Kopie des EG-Typgenehmigungsbogens für das Motorsystem oder die Motorenfamilie als selbstständige technische Einheit beigefügt, die gemäß den Anforderungen von Artikel 6 ausgestellt wurde.\n(3) Der Hersteller legt eine Dokumentation vor, die eine ausführliche Beschreibung der Elemente des Warn- und Aufforderungssystems enthält, das sich an Bord des Fahrzeugs befindet und nach Anhang XIII erforderlich ist. Diese Dokumentation wird gemäß Artikel 5 Absatz 3 bereitgestellt.\n(4) Neben den in Absatz 3 genannten Informationen legt der Hersteller Folgendes vor: a) eine Beschreibung der getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung eines unbefugten Eingriffs oder einer Veränderung an den Fahrzeugsteuergeräten, die von dieser Verordnung abgedeckt werden, einschließlich der Möglichkeit einer Aktualisierung unter Verwendung eines\u002Feiner vom Hersteller zugelassenen Programms oder Kalibrierung; b) eine Beschreibung der OBD-Bauteile im Fahrzeug gemäß den Anforderungen von Anhang X Abschnitt 5; c) Informationen zu den OBD-Bauteilen im Fahrzeug für den Zugang zu OBD- sowie Reparatur- und Wartungsinformationen; d) eine Erklärung über die Übereinstimmung der Anforderungen für den Zugang zu OBD- sowie Reparatur- und Wartungsinformationen; e) gegebenenfalls Kopien anderer Typgenehmigungen mit den erforderlichen Daten für die Erweiterung.\n(5) Durch Änderungen an der Bauart von Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten, die nach der Typgenehmigung vorgenommen werden, verliert eine Typgenehmigung nur dann automatisch ihre Gültigkeit, wenn die ursprünglichen Eigenschaften oder technischen Merkmale so verändert werden, dass sie die Funktionsfähigkeit des Motors oder des Emissionsminderungssystems beeinträchtigen.",{},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 6","Verwaltungsvorschriften für die EG-Typgenehmigung eines Motorsystems oder einer Motorenfamilie als selbstständige technische Einheit","art-6",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 5","Antrag auf EG-Typgenehmigung eines Motorsystems oder einer Motorenfamilie als selbstständige technische Einheit","art-5",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 4","On-Board-Diagnosesysteme","art-4",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 8","Verwaltungsvorschriften für die EG-Typgenehmigung eines Fahrzeugs mit einem genehmigten Motorsystem hinsichtlich der Emissionen und des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen","art-8",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 9","Antrag auf EG-Typgenehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich der Emissionen und des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen","art-9",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 10","Verwaltungsvorschriften für die EG-Typgenehmigung eines Fahrzeugs hinsichtlich der Emissionen und des Zugangs zu Reparatur- und Wartungsinformationen","art-10",[],false]