[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_749-erwgr-11-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_749","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142\u002F2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97\u002F78\u002FEG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R0749",7015724,"ErwGr. 11","erwgr-11",null,"Erwägungsgründe","Daher sollte die Hydrolyse tierischer Nebenprodukte auf dem Gelände eines Haltungsbetriebs unter Bedingungen zugelassen werden, die die Übertragung von auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten und schädliche Auswirkungen auf die Umwelt verhindern. Insbesondere sollte, als dritte Option, die Hydrolyse in einem geschlossenen, lecksicheren Behälter erfolgen, der von Nutztieren auf demselben Gelände getrennt ist. Da die Hydrolyse jedoch keine Verarbeitungsmethode ist, sollten die besonderen Bedingungen für die Verarbeitung tierischer Nebenprodukte in solchen Anlagen nicht gelten. Die Behälter sollten – unter amtlicher Aufsicht – regelmäßig auf Korrosion überprüft werden, damit ein Auslaufen von Material in den Erdboden verhindert wird.","REG_2011_749 - Erwägungsgründe - ErwGr. 11\n\nDaher sollte die Hydrolyse tierischer Nebenprodukte auf dem Gelände eines Haltungsbetriebs unter Bedingungen zugelassen werden, die die Übertragung von auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheiten und schädliche Auswirkungen auf die Umwelt verhindern. Insbesondere sollte, als dritte Option, die Hydrolyse in einem geschlossenen, lecksicheren Behälter erfolgen, der von Nutztieren auf demselben Gelände getrennt ist. Da die Hydrolyse jedoch keine Verarbeitungsmethode ist, sollten die besonderen Bedingungen für die Verarbeitung tierischer Nebenprodukte in solchen Anlagen nicht gelten. Die Behälter sollten – unter amtlicher Aufsicht – regelmäßig auf Korrosion überprüft werden, damit ein Auslaufen von Material in den Erdboden verhindert wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 8","erwgr-8",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 14","erwgr-14",[],false]