[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2011_749-erwgr-14-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2011_749","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 142\u002F2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97\u002F78\u002FEG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-08-11","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32011R0749",7015727,"ErwGr. 14","erwgr-14",null,"Erwägungsgründe","In ihrem Gutachten vom 8. Juli 2010 über die Behandlung fester Schweine- und Geflügelgülle mit Kalk kam die EFSA zu dem Schluss, die vorgeschlagene Vermischung von Kalk mit Gülle könne im Hinblick auf die beabsichtigte Ausbringung des Folgeprodukts, also des Kalk-Gülle-Gemischs, auf landwirtschaftlichen Nutzflächen als sicheres Verfahren für die Inaktivierung einschlägiger bakterieller und viraler Krankheitserreger angesehen werden. Da in dem Antrag die Effizienz des Verfahrens nur für eine bestimmte Mischvorrichtung nachgewiesen wurde, empfahl die EFSA, bei Verwendung einer anderen Mischvorrichtung eine Validierung durchzuführen, bei der pH-Wert, Zeit und Temperatur erfasst werden, um nachzuweisen, dass bei Verwendung dieser anderen Mischvorrichtung eine gleichwertige Inaktivierung von Krankheitserregern erreicht wird.","REG_2011_749 - Erwägungsgründe - ErwGr. 14\n\nIn ihrem Gutachten vom 8. Juli 2010 über die Behandlung fester Schweine- und Geflügelgülle mit Kalk kam die EFSA zu dem Schluss, die vorgeschlagene Vermischung von Kalk mit Gülle könne im Hinblick auf die beabsichtigte Ausbringung des Folgeprodukts, also des Kalk-Gülle-Gemischs, auf landwirtschaftlichen Nutzflächen als sicheres Verfahren für die Inaktivierung einschlägiger bakterieller und viraler Krankheitserreger angesehen werden. Da in dem Antrag die Effizienz des Verfahrens nur für eine bestimmte Mischvorrichtung nachgewiesen wurde, empfahl die EFSA, bei Verwendung einer anderen Mischvorrichtung eine Validierung durchzuführen, bei der pH-Wert, Zeit und Temperatur erfasst werden, um nachzuweisen, dass bei Verwendung dieser anderen Mischvorrichtung eine gleichwertige Inaktivierung von Krankheitserregern erreicht wird.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 11","erwgr-11",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 17","erwgr-17",[],false]