[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_101-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_101","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 338\u002F97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0101",7016096,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Es ist erwiesen, dass das Einbringen lebender Exemplare von drei Hörnchenarten (Callosciurus erythraeus, Sciurus carolinensis und Sciurus niger) in den natürlichen Lebensraum der Union eine ökologische Gefahr für die einheimischen wildlebenden Tierarten der Union darstellen würde. Aufgrund mehrerer Ad-hoc-Studien und Erhebungen ist eine Gefährdung und\u002Foder potenzielle Gefährdung des Eichhörnchens (Sciurus vulgaris) sowie von Pflanzengemeinschaften und Lebensräumen nachgewiesen oder zu erwarten. Die Gefährdung des Eichhörnchens besteht in einer Kombination aus Konkurrenzausschluss (in Bezug auf Futter oder Lebensraum) und der Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten. Die Gefährdung von Ökosystemen besteht darin, dass die Tiere Vogeleier und Jungvögel fressen, mit Waldvögeln um Nistplätze und Futter konkurrieren sowie Wälder und Holzplantagen durch Abschälen der Baumrinde schädigen. Da zurzeit Exemplare dieser drei invasiven Arten in die Union eingeführt werden, sollten diese Arten gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d in Anhang B des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 338\u002F97 aufgenommen werden.","REG_2012_101 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nEs ist erwiesen, dass das Einbringen lebender Exemplare von drei Hörnchenarten (Callosciurus erythraeus, Sciurus carolinensis und Sciurus niger) in den natürlichen Lebensraum der Union eine ökologische Gefahr für die einheimischen wildlebenden Tierarten der Union darstellen würde. Aufgrund mehrerer Ad-hoc-Studien und Erhebungen ist eine Gefährdung und\u002Foder potenzielle Gefährdung des Eichhörnchens (Sciurus vulgaris) sowie von Pflanzengemeinschaften und Lebensräumen nachgewiesen oder zu erwarten. Die Gefährdung des Eichhörnchens besteht in einer Kombination aus Konkurrenzausschluss (in Bezug auf Futter oder Lebensraum) und der Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten. Die Gefährdung von Ökosystemen besteht darin, dass die Tiere Vogeleier und Jungvögel fressen, mit Waldvögeln um Nistplätze und Futter konkurrieren sowie Wälder und Holzplantagen durch Abschälen der Baumrinde schädigen. Da zurzeit Exemplare dieser drei invasiven Arten in die Union eingeführt werden, sollten diese Arten gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe d in Anhang B des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 338\u002F97 aufgenommen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]