[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_1024-erwgr-27-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_1024","über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems und zur Aufhebung der Entscheidung 2008\u002F49\u002FEG der Kommission („IMI-Verordnung“)","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R1024",7016196,"ErwGr. 27","erwgr-27",null,"Erwägungsgründe","Um den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Umsetzung der Rechtsvorschriften für die Verwaltungszusammenarbeit und einen effizienten Austausch von Informationen mit Hilfe des IMI zu ermöglichen, kann es erforderlich sein, praktische Regelungen für einen solchen Austausch festzulegen. Die Kommission sollte diese Regelungen jeweils in Form eines Durchführungsrechtsakts für jeden im Anhang aufgeführten Rechtsakt der Union oder für jede Art von Verfahren der Verwaltungszusammenarbeit erlassen; die Regelungen sollten die wesentlichen technischen Funktionen und die Verfahrensregelungen abdecken, die für die Umsetzung der einschlägigen Verfahren der Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des IMI erforderlich sind. Die Kommission sollte die Wartung und Weiterentwicklung der Software und der IT-Infrastruktur für das IMI gewährleisten.","REG_2012_1024 - Erwägungsgründe - ErwGr. 27\n\nUm den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Umsetzung der Rechtsvorschriften für die Verwaltungszusammenarbeit und einen effizienten Austausch von Informationen mit Hilfe des IMI zu ermöglichen, kann es erforderlich sein, praktische Regelungen für einen solchen Austausch festzulegen. Die Kommission sollte diese Regelungen jeweils in Form eines Durchführungsrechtsakts für jeden im Anhang aufgeführten Rechtsakt der Union oder für jede Art von Verfahren der Verwaltungszusammenarbeit erlassen; die Regelungen sollten die wesentlichen technischen Funktionen und die Verfahrensregelungen abdecken, die für die Umsetzung der einschlägigen Verfahren der Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des IMI erforderlich sind. Die Kommission sollte die Wartung und Weiterentwicklung der Software und der IT-Infrastruktur für das IMI gewährleisten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 24","erwgr-24",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 30","erwgr-30",[],false]