[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_1078-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_1078","über eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Kontrolle, die von Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreibern, denen eine Sicherheitsbescheinigung beziehungsweise Sicherheitsgenehmigung erteilt wurde, sowie von den für die Instandhaltung zuständigen Stellen anzuwenden ist","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R1078",7016487,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Damit bei der Integration struktureller Teilsysteme in das Eisenbahnsystem, ihrem Betrieb und ihrer Instandhaltung die Sicherheit gewährleistet und die Einhaltung grundlegender Anforderungen beim Betrieb sichergestellt wird, sollten die Sicherheitsmanagementsysteme der Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreiber sowie die Instandhaltungssysteme der für die Instandhaltung zuständigen Stellen alle erforderlichen Vorkehrungen umfassen, einschließlich Prozesse, Verfahren sowie technische, betriebliche und organisatorische Maßnahmen zur Risikokontrolle. Daher sollten in die Kontrolle der korrekten Anwendung und Effektivität der Sicherheitsmanagementsysteme der Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreiber sowie der Instandhaltungssysteme der für die Instandhaltung zuständigen Stellen auch die Anforderungen für den Betrieb struktureller Teilsysteme einbezogen werden.","REG_2012_1078 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nDamit bei der Integration struktureller Teilsysteme in das Eisenbahnsystem, ihrem Betrieb und ihrer Instandhaltung die Sicherheit gewährleistet und die Einhaltung grundlegender Anforderungen beim Betrieb sichergestellt wird, sollten die Sicherheitsmanagementsysteme der Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreiber sowie die Instandhaltungssysteme der für die Instandhaltung zuständigen Stellen alle erforderlichen Vorkehrungen umfassen, einschließlich Prozesse, Verfahren sowie technische, betriebliche und organisatorische Maßnahmen zur Risikokontrolle. Daher sollten in die Kontrolle der korrekten Anwendung und Effektivität der Sicherheitsmanagementsysteme der Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreiber sowie der Instandhaltungssysteme der für die Instandhaltung zuständigen Stellen auch die Anforderungen für den Betrieb struktureller Teilsysteme einbezogen werden.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]