[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_1078-erwgr-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_1078","über eine gemeinsame Sicherheitsmethode für die Kontrolle, die von Eisenbahnunternehmen und Fahrwegbetreibern, denen eine Sicherheitsbescheinigung beziehungsweise Sicherheitsgenehmigung erteilt wurde, sowie von den für die Instandhaltung zuständigen Stellen anzuwenden ist","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R1078",7016491,"ErwGr. 7","erwgr-7",null,"Erwägungsgründe","Diese Verordnung sollte den Zugang zum Markt für Eisenbahnverkehrsdienste erleichtern, weil das Kontrollverfahren vereinheitlicht wird, mit dem das Sicherheitsniveau des Eisenbahnsystems laufend gewährleistet werden soll. Darüber hinaus sollte diese Verordnung zum Aufbau gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten und von Transparenz beitragen, indem der Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zwischen verschiedenen Akteuren des Eisenbahnsektors, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit übergreifend über die verschiedenen Schnittstellen dieses Sektors dienen, und die Nachweise für die Anwendung des Kontrollverfahrens vereinheitlicht werden.","REG_2012_1078 - Erwägungsgründe - ErwGr. 7\n\nDiese Verordnung sollte den Zugang zum Markt für Eisenbahnverkehrsdienste erleichtern, weil das Kontrollverfahren vereinheitlicht wird, mit dem das Sicherheitsniveau des Eisenbahnsystems laufend gewährleistet werden soll. Darüber hinaus sollte diese Verordnung zum Aufbau gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten und von Transparenz beitragen, indem der Austausch sicherheitsrelevanter Informationen zwischen verschiedenen Akteuren des Eisenbahnsektors, die der Aufrechterhaltung der Sicherheit übergreifend über die verschiedenen Schnittstellen dieses Sektors dienen, und die Nachweise für die Anwendung des Kontrollverfahrens vereinheitlicht werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 4","erwgr-4",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Art. 1","Gegenstand und Anwendungsbereich","art-1",[],false]