[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_1219-art-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_1219","zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R1219",7016867,"Art. 10","art-10","Teilnahme der Kommission an Verhandlungen","KAPITEL III ERMÄCHTIGUNG ZUR ÄNDERUNG ODER ZUM ABSCHLUSS VON BILATERALEN INVESTITIONSSCHUTZABKOMMEN","Die Kommission wird in den einzelnen Phasen über den Fortschritt und die Ergebnisse der Verhandlungen zur Änderung oder zum Abschluss eines bilateralen Investitionsschutzabkommens auf dem Laufenden gehalten und sie kann verlangen, an den investitionsschutzbezogenen Verhandlungen zwischen dem Mitgliedstaat und dem Drittland teilzunehmen.","REG_2012_1219 - KAPITEL III ERMÄCHTIGUNG ZUR ÄNDERUNG ODER ZUM ABSCHLUSS VON BILATERALEN INVESTITIONSSCHUTZABKOMMEN - Art. 10 Teilnahme der Kommission an Verhandlungen\n\nDie Kommission wird in den einzelnen Phasen über den Fortschritt und die Ergebnisse der Verhandlungen zur Änderung oder zum Abschluss eines bilateralen Investitionsschutzabkommens auf dem Laufenden gehalten und sie kann verlangen, an den investitionsschutzbezogenen Verhandlungen zwischen dem Mitgliedstaat und dem Drittland teilzunehmen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 9","Ermächtigung zur Aufnahme förmlicher Verhandlungen","art-9",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 8","Notifizierung an die Kommission","art-8",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 7","Ermächtigung zur Änderung oder zum Abschluss eines bilateralen Investitionsschutzabkommens","art-7",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 11","Ermächtigung zur Unterzeichnung und zum Abschluss eines bilateralen Investitionsschutzabkommens","art-11",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 12","Von den Mitgliedstaaten zwischen dem 1. Dezember 2009 und dem 9. Januar 2013 unterzeichnete Abkommen","art-12",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 13","Verhalten der Mitgliedstaaten im Hinblick auf ein bilaterales Investitionsschutzabkommen mit einem Drittland","art-13",[],false]