[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_236-erwgr-14-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_236","über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0236",7017720,"ErwGr. 14","erwgr-14",null,"Erwägungsgründe","Der Kauf von Credit Default Swaps, ohne dabei eine Long-Position im zugrunde liegenden öffentlichen Schuldtitel oder irgendwelche Vermögenswerte, ein Portfolio von Vermögenswerten, finanziellen Verpflichtungen oder finanziellen Geschäften, deren Wert eine Korrelation zum Wert des öffentlichen Schuldtitels aufweist, zu halten, kann — wirtschaftlich gesehen — mit einer Short-Position im zugrunde liegenden Schuldinstrument gleichgesetzt werden. Bei der Berechnung einer Netto-Leerverkaufsposition in öffentlichen Schuldtiteln sollten daher Credit Default Swaps im Zusammenhang mit einer Obligation von Emittenten öffentlicher Schuldtitel einbezogen werden. Eine Position in Credit Default Swaps sollte sowohl im Hinblick darauf berücksichtigt werden, ob eine natürliche oder juristische Person eine signifikante Netto-Leerverkaufsposition in öffentlichen Schuldtiteln hält, die der zuständigen Behörde gemeldet werden muss, als auch, wenn eine zuständige Behörde Beschränkungen von ungedeckten Transaktionen mit Credit Default Swaps vorübergehend aufhebt, um die signifikante ungedeckte Position in einem Credit Default Swap im Zusammenhang mit einem Emittenten öffentlicher Schuldtitel zu ermitteln, die der zuständigen Behörde zu melden ist.","REG_2012_236 - Erwägungsgründe - ErwGr. 14\n\nDer Kauf von Credit Default Swaps, ohne dabei eine Long-Position im zugrunde liegenden öffentlichen Schuldtitel oder irgendwelche Vermögenswerte, ein Portfolio von Vermögenswerten, finanziellen Verpflichtungen oder finanziellen Geschäften, deren Wert eine Korrelation zum Wert des öffentlichen Schuldtitels aufweist, zu halten, kann — wirtschaftlich gesehen — mit einer Short-Position im zugrunde liegenden Schuldinstrument gleichgesetzt werden. Bei der Berechnung einer Netto-Leerverkaufsposition in öffentlichen Schuldtiteln sollten daher Credit Default Swaps im Zusammenhang mit einer Obligation von Emittenten öffentlicher Schuldtitel einbezogen werden. Eine Position in Credit Default Swaps sollte sowohl im Hinblick darauf berücksichtigt werden, ob eine natürliche oder juristische Person eine signifikante Netto-Leerverkaufsposition in öffentlichen Schuldtiteln hält, die der zuständigen Behörde gemeldet werden muss, als auch, wenn eine zuständige Behörde Beschränkungen von ungedeckten Transaktionen mit Credit Default Swaps vorübergehend aufhebt, um die signifikante ungedeckte Position in einem Credit Default Swap im Zusammenhang mit einem Emittenten öffentlicher Schuldtitel zu ermitteln, die der zuständigen Behörde zu melden ist.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 11","erwgr-11",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 17","erwgr-17",[],false]