[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_259-art-13-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":33,"citing_decisions":46,"is_thin":47},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_259","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648\u002F2004 in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0259",7017870,"Art. 13","art-13","Anpassung von Anhängen",null,"(1) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 13a zur Aufnahme der Änderungen, die zur Anpassung der Anhänge I bis IV, VII und VIII an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt erforderlich sind, delegierte Rechtsakte zu erlassen. Die Kommission greift dafür, wann immer dies möglich ist, auf europäische Normen zurück.\n(2) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 13a zur Änderung der Anhänge dieser Verordnung in Bezug auf lösungsmittelbasierte Detergenzien delegierte Rechtsakte zu erlassen.\n(3) In den Fällen, in denen der Wissenschaftliche Ausschuss ‚Verbrauchersicherheit‘ unter Risikogesichtspunkten einzelne Konzentrationshöchstwerte für allergene Duftstoffe festlegt, erlässt die Kommission gemäß Artikel 13a in Bezug auf die Anpassung des in Anhang VII Abschnitt A festgelegten Grenzwerts von 0,01 Gewichtsprozent delegierte Rechtsakte.","REG_2012_259 - Art. 13 Anpassung von Anhängen\n\n(1) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 13a zur Aufnahme der Änderungen, die zur Anpassung der Anhänge I bis IV, VII und VIII an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt erforderlich sind, delegierte Rechtsakte zu erlassen. Die Kommission greift dafür, wann immer dies möglich ist, auf europäische Normen zurück.\n(2) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 13a zur Änderung der Anhänge dieser Verordnung in Bezug auf lösungsmittelbasierte Detergenzien delegierte Rechtsakte zu erlassen.\n(3) In den Fällen, in denen der Wissenschaftliche Ausschuss ‚Verbrauchersicherheit‘ unter Risikogesichtspunkten einzelne Konzentrationshöchstwerte für allergene Duftstoffe festlegt, erlässt die Kommission gemäß Artikel 13a in Bezug auf die Anpassung des in Anhang VII Abschnitt A festgelegten Grenzwerts von 0,01 Gewichtsprozent delegierte Rechtsakte.",{},[23,27,30],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 4a","Begrenzungen des Gehalts an Phosphaten und an anderen Phosphorverbindungen","art-4a",{"norm_key":28,"title":18,"slug":29},"Art. 1","art-1",{"norm_key":31,"title":18,"slug":32},"ErwGr. 12","erwgr-12",[34,38,42],{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"Art. 13a","Ausübung der Befugnisübertragung","art-13a",{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"Art. 14","Klausel über den freien Warenverkehr","art-14",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"Art. 16","Bericht","art-16",[],false]