[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_259-erwgr-3-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":29,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_259","zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648\u002F2004 in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0259",7017855,"ErwGr. 3","erwgr-3",null,"Erwägungsgründe","Aufgrund der Wechselwirkung zwischen Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen muss sorgfältig abgewogen werden, für welchen Anwendungsbereich und in welchem Umfang die Begrenzung der Verwendung von Phosphaten in für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln gelten soll. Die Begrenzung sollte nicht nur für Phosphate gelten, sondern für alle Phosphorverbindungen, damit ausgeschlossen ist, dass die davon betroffenen Phosphate lediglich durch andere Phosphorverbindungen ersetzt werden. Der Grenzwert für den Phosphorgehalt sollte niedrig genug angesetzt werden, damit die Vermarktung von Formulierungen von für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln auf Phosphatbasis wirksam verhindert wird, und doch hoch genug angesetzt werden, damit die für alternative Formulierungen erforderliche Mindestphosphonatmenge zulässig ist.","REG_2012_259 - Erwägungsgründe - ErwGr. 3\n\nAufgrund der Wechselwirkung zwischen Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen muss sorgfältig abgewogen werden, für welchen Anwendungsbereich und in welchem Umfang die Begrenzung der Verwendung von Phosphaten in für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln gelten soll. Die Begrenzung sollte nicht nur für Phosphate gelten, sondern für alle Phosphorverbindungen, damit ausgeschlossen ist, dass die davon betroffenen Phosphate lediglich durch andere Phosphorverbindungen ersetzt werden. Der Grenzwert für den Phosphorgehalt sollte niedrig genug angesetzt werden, damit die Vermarktung von Formulierungen von für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln auf Phosphatbasis wirksam verhindert wird, und doch hoch genug angesetzt werden, damit die für alternative Formulierungen erforderliche Mindestphosphonatmenge zulässig ist.",{},[23,26],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 2","erwgr-2",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 1","erwgr-1",[30,33,36],{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 6","erwgr-6",[],false]