[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_260-erwgr-25-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_260","zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924\u002F2009","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0260",7017901,"ErwGr. 25","erwgr-25",null,"Erwägungsgründe","Um einen reibungslosen Übergang zum SEPA zu ermöglichen, sollte eine gültige Ermächtigung eines Zahlungsempfängers für den wiederkehrenden Einzug von Lastschriften mit Hilfe von Altzahlungsinstrumenten nach der in dieser Verordnung für die Umstellung festgesetzten Frist gültig bleiben. Diese Ermächtigung sollte als Zustimmung gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Zahlers gelten, den wiederkehrenden Einzug von Lastschriften des Zahlungsempfängers gemäß dieser Verordnung vorzunehmen, falls keine nationalen Rechtsvorschriften betreffend die weitere Gültigkeit des Mandats oder Kundenvereinbarungen zur Änderung der Lastschriftmandate zwecks ihrer Fortführung bestehen. Allerdings sind die Rechte der Verbraucher zu schützen und, wenn bestehende Lastschriftmandate ein bedingungsloses Erstattungsrecht beinhalten, sollten solche Rechte gewahrt werden.","REG_2012_260 - Erwägungsgründe - ErwGr. 25\n\nUm einen reibungslosen Übergang zum SEPA zu ermöglichen, sollte eine gültige Ermächtigung eines Zahlungsempfängers für den wiederkehrenden Einzug von Lastschriften mit Hilfe von Altzahlungsinstrumenten nach der in dieser Verordnung für die Umstellung festgesetzten Frist gültig bleiben. Diese Ermächtigung sollte als Zustimmung gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Zahlers gelten, den wiederkehrenden Einzug von Lastschriften des Zahlungsempfängers gemäß dieser Verordnung vorzunehmen, falls keine nationalen Rechtsvorschriften betreffend die weitere Gültigkeit des Mandats oder Kundenvereinbarungen zur Änderung der Lastschriftmandate zwecks ihrer Fortführung bestehen. Allerdings sind die Rechte der Verbraucher zu schützen und, wenn bestehende Lastschriftmandate ein bedingungsloses Erstattungsrecht beinhalten, sollten solche Rechte gewahrt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 22","erwgr-22",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 28","erwgr-28",[],false]