[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_260-erwgr-32-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_260","zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924\u002F2009","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0260",7017908,"ErwGr. 32","erwgr-32",null,"Erwägungsgründe","Um eine breite öffentliche Unterstützung für SEPA sicherzustellen, ist ein hohes Maß an Schutz für Zahler wesentlich, insbesondere bei Lastschriften. Das derzeit einzige europaweite Lastschriftverfahren für Verbraucher, das vom EPC entwickelt wurde, beinhaltet ein bedingungsloses Erstattungsrecht, das an keine Voraussetzungen geknüpft ist, für autorisierte Zahlungen binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem die Geldbeträge abgebucht wurden, während dieses Erstattungsrecht gemäß den Artikeln 62 und 63 der Richtlinie 2007\u002F64\u002FEG mehreren Bedingungen unterliegt. In Anbetracht der vorherrschenden Marktlage und der Notwendigkeit, ein hohes Maß an Verbraucherschutz sicherzustellen, sollte die Wirkung dieser Bestimmungen in dem Bericht bewertet werden, den die Kommission spätestens bis zum 1. November 2012 gemäß Artikel 87 der Richtlinie 2007\u002F64\u002FEG dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und der EZB vorzulegen hat, gegebenenfalls einschließlich eines Vorschlags für ihre Revision.","REG_2012_260 - Erwägungsgründe - ErwGr. 32\n\nUm eine breite öffentliche Unterstützung für SEPA sicherzustellen, ist ein hohes Maß an Schutz für Zahler wesentlich, insbesondere bei Lastschriften. Das derzeit einzige europaweite Lastschriftverfahren für Verbraucher, das vom EPC entwickelt wurde, beinhaltet ein bedingungsloses Erstattungsrecht, das an keine Voraussetzungen geknüpft ist, für autorisierte Zahlungen binnen acht Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem die Geldbeträge abgebucht wurden, während dieses Erstattungsrecht gemäß den Artikeln 62 und 63 der Richtlinie 2007\u002F64\u002FEG mehreren Bedingungen unterliegt. In Anbetracht der vorherrschenden Marktlage und der Notwendigkeit, ein hohes Maß an Verbraucherschutz sicherzustellen, sollte die Wirkung dieser Bestimmungen in dem Bericht bewertet werden, den die Kommission spätestens bis zum 1. November 2012 gemäß Artikel 87 der Richtlinie 2007\u002F64\u002FEG dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und der EZB vorzulegen hat, gegebenenfalls einschließlich eines Vorschlags für ihre Revision.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 29","erwgr-29",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 33","erwgr-33",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 34","erwgr-34",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 35","erwgr-35",[],false]