[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_260-erwgr-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_260","zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924\u002F2009","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0260",7017881,"ErwGr. 5","erwgr-5",null,"Erwägungsgründe","Die Selbstregulierung des europäischen Bankensektors im Rahmen der SEPA-Initiative hat sich nicht als ausreichend erwiesen, um sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite eine konzertierte Umstellung auf unionsweite Verfahren für Überweisungen und Lastschriften voranzubringen. So wurden insbesondere Verbraucher- und sonstige Nutzerinteressen nicht ausreichend und transparent berücksichtigt. Alle relevanten Akteure sollten sich Gehör verschaffen können. Zudem unterlag dieser Prozess der Selbstregulierung keinen angemessenen Steuerungsmechanismen, was zum Teil die schleppende Akzeptanz auf Nachfrageseite erklären könnte. Die jüngst erfolgte Einrichtung des SEPA-Rates stellt zwar für die Steuerung des SEPA-Projekts eine erhebliche Verbesserung dar, grundsätzlich und der Form nach verbleibt die Steuerung jedoch nach wie vor weitgehend beim Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss (im Folgenden „EPC“ für „European Payments Council“). Die Kommission sollte daher bis Ende 2012 die Verwaltungsvereinbarungen des gesamten SEPA-Projekts überprüfen und erforderlichenfalls einen Vorschlag unterbreiten. Bei dieser Überprüfung sollte unter anderem die Zusammensetzung des EPC, die Interaktion zwischen dem EPC und einer übergeordneten Steuerungsstruktur wie dem SEPA-Rat und die Rolle dieser übergeordneten Struktur geprüft werden.","REG_2012_260 - Erwägungsgründe - ErwGr. 5\n\nDie Selbstregulierung des europäischen Bankensektors im Rahmen der SEPA-Initiative hat sich nicht als ausreichend erwiesen, um sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite eine konzertierte Umstellung auf unionsweite Verfahren für Überweisungen und Lastschriften voranzubringen. So wurden insbesondere Verbraucher- und sonstige Nutzerinteressen nicht ausreichend und transparent berücksichtigt. Alle relevanten Akteure sollten sich Gehör verschaffen können. Zudem unterlag dieser Prozess der Selbstregulierung keinen angemessenen Steuerungsmechanismen, was zum Teil die schleppende Akzeptanz auf Nachfrageseite erklären könnte. Die jüngst erfolgte Einrichtung des SEPA-Rates stellt zwar für die Steuerung des SEPA-Projekts eine erhebliche Verbesserung dar, grundsätzlich und der Form nach verbleibt die Steuerung jedoch nach wie vor weitgehend beim Europäischen Zahlungsverkehrsausschuss (im Folgenden „EPC“ für „European Payments Council“). Die Kommission sollte daher bis Ende 2012 die Verwaltungsvereinbarungen des gesamten SEPA-Projekts überprüfen und erforderlichenfalls einen Vorschlag unterbreiten. Bei dieser Überprüfung sollte unter anderem die Zusammensetzung des EPC, die Interaktion zwischen dem EPC und einer übergeordneten Steuerungsstruktur wie dem SEPA-Rat und die Rolle dieser übergeordneten Struktur geprüft werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 2","erwgr-2",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 8","erwgr-8",[],false]