[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_260-erwgr-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_260","zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924\u002F2009","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0260",7017883,"ErwGr. 7","erwgr-7",null,"Erwägungsgründe","Derzeit existieren mehrere — größtenteils für Zahlungen über das Internet bestimmte — Zahlungsdienste, bei denen ebenfalls die IBAN und die internationale Bankleitzahl (BIC) verwendet werden und die auf Überweisungen oder Lastschriften basieren, darüber hinaus aber zusätzliche Merkmale aufweisen. Diese Dienste werden voraussichtlich grenzüberschreitend sein und könnten den Bedarf der Verbraucher an innovativen, sicheren und kostengünstigen Zahlungsdiensten erfüllen. Um solche Dienste nicht vom Markt auszuschließen, sollte die in dieser Verordnung vorgesehene Regelung zu Enddaten für Überweisungen und Lastschriften nur für die solchen Zahlungen zugrunde liegenden Überweisungen bzw. Lastschriften gelten.","REG_2012_260 - Erwägungsgründe - ErwGr. 7\n\nDerzeit existieren mehrere — größtenteils für Zahlungen über das Internet bestimmte — Zahlungsdienste, bei denen ebenfalls die IBAN und die internationale Bankleitzahl (BIC) verwendet werden und die auf Überweisungen oder Lastschriften basieren, darüber hinaus aber zusätzliche Merkmale aufweisen. Diese Dienste werden voraussichtlich grenzüberschreitend sein und könnten den Bedarf der Verbraucher an innovativen, sicheren und kostengünstigen Zahlungsdiensten erfüllen. Um solche Dienste nicht vom Markt auszuschließen, sollte die in dieser Verordnung vorgesehene Regelung zu Enddaten für Überweisungen und Lastschriften nur für die solchen Zahlungen zugrunde liegenden Überweisungen bzw. Lastschriften gelten.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 4","erwgr-4",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 10","erwgr-10",[],false]