[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_264-anhang-iii-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":33,"citing_decisions":34,"is_thin":35},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_264","zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 359\u002F2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0264",7017960,"Anhang III","anhang-iii",null,"Anhänge","Der folgende Text wird der Verordnung (EG) Nr. 359\u002F2011 als Anhang IV angefügt:\nAllgemeiner Hinweis\nUngeachtet seines Inhalts gilt dieser Anhang nicht für\na)\tAusrüstung, Technologie oder Software, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428\u002F2009 des Rates ( oder in der Gemeinsamen Militärgüterliste aufgeführt ist, und1)\nb)\tSoftware, die so konzipiert ist, dass der Benutzer sie ohne umfangreiche Unterstützung durch den Lieferanten installieren kann, die frei erhältlich ist und im Einzelhandel ohne Einschränkungen mittels einer der folgenden Geschäftspraktiken verkauft wird: i) Barverkauf, ii) Versandverkauf, iii) Verkauf über elektronische Medien oder iv) Telefonverkauf, oder\ni)\tBarverkauf,\nii)\tVersandverkauf,\niii)\tVerkauf über elektronische Medien oder\niv)\tTelefonverkauf, oder\nc)\tSoftware, die allgemein zugänglich ist.\nDie Kategorien A, B, C, D und E beziehen sich auf die in der Verordnung (EG) Nr. 428\u002F2009 genannten Kategorien.\n‧Ausrüstung, Technologie und Software‧ im Sinne von Artikel 1b umfasst Folgendes:\nA.\nListe der Ausrüstung — Ausrüstung für tiefe Paketinspektion — Netzüberwachungsausrüstung einschließlich Abhörmanagementausrüstung (IMS) und Intelligence-Ausrüstung für Datenverbindungsvorratsspeicherung — Funkfrequenz-Überwachungsausrüstung — Ausrüstung zum Stören von Funknetzen und der Satellitenkommunikation — Ausrüstung für die Ferneinbringung von Computerviren — Sprechererkennungs- und Sprecherverarbeitungsausrüstung — IMSI (-, MSISDN 2)(-, IMEI 3)(- und TMSI 4)(-Abhör- und Überwachungsausrüstung5) — Taktische Ausrüstung zum Abhören und zur Überwachung von SMS (\u002F GSM 6)(\u002F GPS 7)(\u002F GPRS 8)(\u002F UMTS 9)(\u002F CDMA 10)(\u002F PSTN 11)( 12) — Ausrüstung zum Abhören und zur Überwachung von DHCP (-, SMTP 13)(- und GTP 14)(-Informationen15) — Ausrüstung für die Mustererkennung und die Erstellung von Musterprofilen — Ferngesteuerte Forensikausrüstung — Ausrüstung für die semantische Verarbeitung — Entschlüsselungsausrüstung für WEP- und WPA-Schlüssel — Abhörausrüstung für geschützte und standardisierte Protokolle für die Sprachübermittlung über das Internet (VoIP)\n—\tAusrüstung für tiefe Paketinspektion\n—\tNetzüberwachungsausrüstung einschließlich Abhörmanagementausrüstung (IMS) und Intelligence-Ausrüstung für Datenverbindungsvorratsspeicherung\n—\tFunkfrequenz-Überwachungsausrüstung\n—\tAusrüstung zum Stören von Funknetzen und der Satellitenkommunikation\n—\tAusrüstung für die Ferneinbringung von Computerviren\n—\tSprechererkennungs- und Sprecherverarbeitungsausrüstung\n—\tIMSI (-, MSISDN 2)(-, IMEI 3)(- und TMSI 4)(-Abhör- und Überwachungsausrüstung5)\n—\tTaktische Ausrüstung zum Abhören und zur Überwachung von SMS (\u002F GSM 6)(\u002F GPS 7)(\u002F GPRS 8)(\u002F UMTS 9)(\u002F CDMA 10)(\u002F PSTN 11)( 12)\n—\tAusrüstung zum Abhören und zur Überwachung von DHCP (-, SMTP 13)(- und GTP 14)(-Informationen15)\n—\tAusrüstung für die Mustererkennung und die Erstellung von Musterprofilen\n—\tFerngesteuerte Forensikausrüstung\n—\tAusrüstung für die semantische Verarbeitung\n—\tEntschlüsselungsausrüstung für WEP- und WPA-Schlüssel\n—\tAbhörausrüstung für geschützte und standardisierte Protokolle für die Sprachübermittlung über das Internet (VoIP)\nB.\nNicht verwendet\nC.\nNicht verwendet\nD.\t\"Software\" für die \"Entwicklung\", \"Herstellung\" oder \"Verwendung\" der oben unter Buchstabe A beschriebenen Ausrüstung\nE.\t\"Technologie\" für die \"Entwicklung\", \"Herstellung\" oder \"Verwendung\" der oben unter Buchstabe A beschriebenen Ausrüstung\nAusrüstung, Technologie und Software, die unter diese Kategorien fällt, ist nur insoweit Gegenstand des vorliegenden Anhangs, als sie von der allgemeinen Beschreibung für \"Systeme für das Abhören und die Überwachung des Internets, des Telefonverkehrs und der Satellitenkommunikation\" erfasst wird.\nFür die Zwecke dieses Anhangs bezeichnet \"Überwachung\" die Erfassung, Extrahierung, Entschlüsselung, Aufzeichnung, Verarbeitung, Analyse und Archivierung von Gesprächsinhalten oder Netzdaten.\"\n(1) Verordnung (EG) Nr. 428\u002F2009 des Rates vom 5.\nMai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl.\nL 134 vom 29.5.2009, S. 1).\n(2) IMSI: International Mobile Subscriber Identity.\nEindeutiger Identifizierungscode für jedes Mobilfunkgerät, der fest in der SIM-Karte integriert ist und die Identifizierung der SIM-Karte über GSM- und UMTS-Netze ermöglicht.\n(3) MSISDN: Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number.\nNummer zur eindeutigen Identifizierung eines GSM- oder UMTS-Netzteilnehmers.\nDies ist die Telefonnummer, die der SIM-Karte eines Mobiltelefons zugeordnet ist und daher – genauso wie eine IMSI – die Identifizierung eines Mobilfunkteilnehmers ermöglicht, aber auch der Anrufvermittlung an den Teilnehmer dient.\n(4) IMEI: International Mobile Equipment Identity.\nIn der Regel eindeutige Nummer zur Identifizierung von GSM-, WCDMA- und IDEN-Mobiltelefonen sowie einiger Satellitentelefone.\nDie Nummer ist zumeist im Batteriefach des Telefons aufgedruckt.\nDie Überwachung (Abhören) kann mit Hilfe der IMEI-Nummer sowie der IMSI und MSISDN erfolgen.\n(5) TMSI: Temporary Mobile Subscriber Identity.\nKennung, die in der Regel zwischen dem Mobilfunkgerät und dem Netz übertragen wird.\n(6) SMS: Short Message System.\n(7) GSM: Global System for Mobile Communications\n(8) GPS: Global Positioning System.\n(9) GPRS: General Package Radio Service.\n(10) UMTS: Universal Mobile Telecommunication System.\n(11) CDMA: Code Division Multiple Access.\n(12) PSTN: Public Switch Telephone Networks.\n(13) DHCP: Dynamic Host Configuration Protocol.\n(14) SMTP: Simple Mail Transfer Protocol.\n(15) GTP: GPRS Tunnelling Protocol.","REG_2012_264 - Anhänge - Anhang III [1\u002F2]\n\nDer folgende Text wird der Verordnung (EG) Nr. 359\u002F2011 als Anhang IV angefügt:\nAllgemeiner Hinweis\nUngeachtet seines Inhalts gilt dieser Anhang nicht für\na)\tAusrüstung, Technologie oder Software, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428\u002F2009 des Rates ( oder in der Gemeinsamen Militärgüterliste aufgeführt ist, und1)\nb)\tSoftware, die so konzipiert ist, dass der Benutzer sie ohne umfangreiche Unterstützung durch den Lieferanten installieren kann, die frei erhältlich ist und im Einzelhandel ohne Einschränkungen mittels einer der folgenden Geschäftspraktiken verkauft wird: i) Barverkauf, ii) Versandverkauf, iii) Verkauf über elektronische Medien oder iv) Telefonverkauf, oder\ni)\tBarverkauf,\nii)\tVersandverkauf,\niii)\tVerkauf über elektronische Medien oder\niv)\tTelefonverkauf, oder\nc)\tSoftware, die allgemein zugänglich ist.\nDie Kategorien A, B, C, D und E beziehen sich auf die in der Verordnung (EG) Nr. 428\u002F2009 genannten Kategorien.\n‧Ausrüstung, Technologie und Software‧ im Sinne von Artikel 1b umfasst Folgendes:\nA.\nListe der Ausrüstung — Ausrüstung für tiefe Paketinspektion — Netzüberwachungsausrüstung einschließlich Abhörmanagementausrüstung (IMS) und Intelligence-Ausrüstung für Datenverbindungsvorratsspeicherung — Funkfrequenz-Überwachungsausrüstung — Ausrüstung zum Stören von Funknetzen und der Satellitenkommunikation — Ausrüstung für die Ferneinbringung von Computerviren — Sprechererkennungs- und Sprecherverarbeitungsausrüstung — IMSI (-, MSISDN 2)(-, IMEI 3)(- und TMSI 4)(-Abhör- und Überwachungsausrüstung5) — Taktische Ausrüstung zum Abhören und zur Überwachung von SMS (\u002F GSM 6)(\u002F GPS 7)(\u002F GPRS 8)(\u002F UMTS 9)(\u002F CDMA 10)(\u002F PSTN 11)( 12) — Ausrüstung zum Abhören und zur Überwachung von DHCP (-, SMTP 13)(- und GTP 14)(-Informationen15) — Ausrüstung für die Mustererkennung und die Erstellung von Musterprofilen — Ferngesteuerte Forensikausrüstung — Ausrüstung für die semantische Verarbeitung — Entschlüsselungsausrüstung für WEP- und WPA-Schlüssel — Abhörausrüstung für geschützte und standardisierte Protokolle für die Sprachübermittlung über das Internet (VoIP)\n—\tAusrüstung für tiefe Paketinspektion\n—\tNetzüberwachungsausrüstung einschließlich Abhörmanagementausrüstung (IMS) und Intelligence-Ausrüstung für Datenverbindungsvorratsspeicherung\n—\tFunkfrequenz-Überwachungsausrüstung\n—\tAusrüstung zum Stören von Funknetzen und der Satellitenkommunikation\n—\tAusrüstung für die Ferneinbringung von Computerviren\n—\tSprechererkennungs- und Sprecherverarbeitungsausrüstung\n—\tIMSI (-, MSISDN 2)(-, IMEI 3)(- und TMSI 4)(-Abhör- und Überwachungsausrüstung5)\n—\tTaktische Ausrüstung zum Abhören und zur Überwachung von SMS (\u002F GSM 6)(\u002F GPS 7)(\u002F GPRS 8)(\u002F UMTS 9)(\u002F CDMA 10)(\u002F PSTN 11)( 12)\n—\tAusrüstung zum Abhören und zur Überwachung von DHCP (-, SMTP 13)(- und GTP 14)(-Informationen15)\n—\tAusrüstung für die Mustererkennung und die Erstellung von Musterprofilen\n—\tFerngesteuerte Forensikausrüstung\n—\tAusrüstung für die semantische Verarbeitung\n—\tEntschlüsselungsausrüstung für WEP- und WPA-Schlüssel\n—\tAbhörausrüstung für geschützte und standardisierte Protokolle für die Sprachübermittlung über das Internet (VoIP)\nB.\nNicht verwendet\nC.\nNicht verwendet\nD.\t\"Software\" für die \"Entwicklung\", \"Herstellung\" oder \"Verwendung\" der oben unter Buchstabe A beschriebenen Ausrüstung\nE.\t\"Technologie\" für die \"Entwicklung\", \"Herstellung\" oder \"Verwendung\" der oben unter Buchstabe A beschriebenen Ausrüstung\nAusrüstung, Technologie und Software, die unter diese Kategorien fällt, ist nur insoweit Gegenstand des vorliegenden Anhangs, als sie von der allgemeinen Beschreibung für \"Systeme für das Abhören und die Überwachung des Internets, des Telefonverkehrs und der Satellitenkommunikation\" erfasst wird.\nFür die Zwecke dieses Anhangs bezeichnet \"Überwachung\" die Erfassung, Extrahierung, Entschlüsselung, Aufzeichnung, Verarbeitung, Analyse und Archivierung von Gesprächsinhalten oder Netzdaten.\"\n(1) Verordnung (EG) Nr. 428\u002F2009 des Rates vom 5.\nMai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl.\nL 134 vom 29.5.2009, S. 1).\n(2) IMSI: International Mobile Subscriber Identity.\nEindeutiger Identifizierungscode für jedes Mobilfunkgerät, der fest in der SIM-Karte integriert ist und die Identifizierung der SIM-Karte über GSM- und UMTS-Netze ermöglicht.\n(3) MSISDN: Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number.\nNummer zur eindeutigen Identifizierung eines GSM- oder UMTS-Netzteilnehmers.\nDies ist die Telefonnummer, die der SIM-Karte eines Mobiltelefons zugeordnet ist und daher – genauso wie eine IMSI – die Identifizierung eines Mobilfunkteilnehmers ermöglicht, aber auch der Anrufvermittlung an den Teilnehmer dient.",{},[23,26,30],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"Anhang II","anhang-ii",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"Anhang I","Liste der Personen nach Artikel 1 Nummer 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