[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_36-art-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_36","über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442\u002F2011","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0036",7018497,"Art. 9","art-9",null,"KAPITEL II AUSFUHR- UND EINFUHRBESCHRÄNKUNGEN","Es ist verboten,\na) für syrische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Syrien unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit der in Anhang VI aufgeführten Ausrüstung und Technologie oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung der in Anhang V aufgeführten Güter zu erbringen;\nb) für syrische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Syrien unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen in Zusammenhang mit der in Anhang VI aufgeführten Ausrüstung und Technologie bereitzustellen; und\nc) wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten, mit denen die Umgehung der unter den Buchstaben a und b genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird, mitzuwirken.","REG_2012_36 - KAPITEL II AUSFUHR- UND EINFUHRBESCHRÄNKUNGEN - Art. 9\n\nEs ist verboten,\na) für syrische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Syrien unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe oder Vermittlungsdienste im Zusammenhang mit der in Anhang VI aufgeführten Ausrüstung und Technologie oder im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Herstellung, Wartung und Verwendung der in Anhang V aufgeführten Güter zu erbringen;\nb) für syrische Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder zur Verwendung in Syrien unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen in Zusammenhang mit der in Anhang VI aufgeführten Ausrüstung und Technologie bereitzustellen; und\nc) wissentlich und vorsätzlich an Tätigkeiten, mit denen die Umgehung der unter den Buchstaben a und b genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird, mitzuwirken.",{"kapitel":18},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"Art. 8","art-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"Art. 7","art-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"Art. 6","art-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"Art. 10","art-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"Art. 11","art-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"Art. 12","art-12",[],false]