[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_389-erwgr-20-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_389","über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr. 2073\u002F2004","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0389",7018762,"ErwGr. 20","erwgr-20",null,"Erwägungsgründe","Zur wirksamen Anwendung der Verordnung kann es erforderlich sein, bestimmte Rechte und Pflichten nach der Richtlinie 95\u002F46\u002FEG, insbesondere die Rechte nach deren Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21, einzuschränken, um vor dem Hintergrund der potenziellen Einnahmeausfälle für die Mitgliedstaaten und angesichts der wesentlichen Bedeutung der von der vorliegenden Verordnung erfassten Informationen für die wirksame Betrugsbekämpfung die wichtigen wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten zu schützen. Da bei mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten oder Betrugsfällen auf dem Gebiet der Steuern Beweismaterial sichergestellt und verhindert werden muss, dass die korrekte Bewertung der Einhaltung der Verbrauchsteuervorschriften behindert wird, kann es notwendig sein, die Pflichten der für die Verarbeitung der Daten verantwortlichen Stellen und die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf die Informationsvermittlung, den Datenzugang und die Mitteilung der Verarbeitungsvorgänge während des Austauschs personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung einzuschränken. Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, derartige Einschränkungen vorzunehmen, soweit sie erforderlich und angemessen sind.","REG_2012_389 - Erwägungsgründe - ErwGr. 20\n\nZur wirksamen Anwendung der Verordnung kann es erforderlich sein, bestimmte Rechte und Pflichten nach der Richtlinie 95\u002F46\u002FEG, insbesondere die Rechte nach deren Artikel 10, Artikel 11 Absatz 1, Artikel 12 und Artikel 21, einzuschränken, um vor dem Hintergrund der potenziellen Einnahmeausfälle für die Mitgliedstaaten und angesichts der wesentlichen Bedeutung der von der vorliegenden Verordnung erfassten Informationen für die wirksame Betrugsbekämpfung die wichtigen wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Mitgliedstaaten zu schützen. Da bei mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten oder Betrugsfällen auf dem Gebiet der Steuern Beweismaterial sichergestellt und verhindert werden muss, dass die korrekte Bewertung der Einhaltung der Verbrauchsteuervorschriften behindert wird, kann es notwendig sein, die Pflichten der für die Verarbeitung der Daten verantwortlichen Stellen und die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf die Informationsvermittlung, den Datenzugang und die Mitteilung der Verarbeitungsvorgänge während des Austauschs personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung einzuschränken. Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, derartige Einschränkungen vorzunehmen, soweit sie erforderlich und angemessen sind.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 18","erwgr-18",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 17","erwgr-17",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 23","erwgr-23",[],false]