[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_44-art-19-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_44","zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten im Jahr 2012 in EU-Gewässern und für EU-Schiffe in bestimmten Nicht-EU-Gewässern für bestimmte, über internationale Verhandlungen und Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0044",7019013,"Art. 19","art-19","Haie","KAPITEL III Fangmöglichkeiten in den Gewässern regionaler Fischereiorganisationen","(1) Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern des Großäugigen Fuchshais (Alopias superciliosus) ist bei jeder Fischerei verboten.\n(2) Eine gezielte Befischung von Fuchshaien der Gattung Alopias ist verboten.\n(3) Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern des Hammerhais der Familie der Sphyrnidae (außer Sphyrna tiburo) ist in Verbindung mit Fischereien im ICCAT-Übereinkommensbereich verboten.\n(4) Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern des Weißspitzen-Hochseehais (Carcharhinus longimanus) ist bei jeder Fischerei verboten.\n(5) Das Mitführen an Bord des Seidenhais (Carcharhinus falciformis) ist bei jeder Fischerei verboten.","REG_2012_44 - KAPITEL III Fangmöglichkeiten in den Gewässern regionaler Fischereiorganisationen - Abschnitt 1 ICCAT-Übereinkommensbereich - Art. 19 Haie\n\n(1) Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern des Großäugigen Fuchshais (Alopias superciliosus) ist bei jeder Fischerei verboten.\n(2) Eine gezielte Befischung von Fuchshaien der Gattung Alopias ist verboten.\n(3) Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern des Hammerhais der Familie der Sphyrnidae (außer Sphyrna tiburo) ist in Verbindung mit Fischereien im ICCAT-Übereinkommensbereich verboten.\n(4) Das Mitführen an Bord, das Umladen oder Anlanden von Körperteilen oder ganzen Körpern des Weißspitzen-Hochseehais (Carcharhinus longimanus) ist bei jeder Fischerei verboten.\n(5) Das Mitführen an Bord des Seidenhais (Carcharhinus falciformis) ist bei jeder Fischerei verboten.",{"abschnitt":22,"kapitel":18},"Abschnitt 1 ICCAT-Übereinkommensbereich",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"Art. 18","Freizeit- und Sportfischerei","art-18",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"Art. 17","Zusätzliche Bedingung für die nach Anhang ID zugeteilte Quote für Roten Thun","art-17",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"Art. 16","Beschränkung der Fang-, Mast- und Aufzuchtkapazitäten für Roten Thun","art-16",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"Art. 20","Verbote und Fangbeschränkungen","art-20",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"Art. 22","Fischerei auf Antarktischen Krill in der Fangsaison 2012\u002F2013","art-22",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"Art. 23","Beschränkung der Fangkapazität von Schiffen, die im IOTC-Übereinkommensbereich fischen","art-23",[],false]