[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_836-erwgr-2-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":26,"citing_decisions":36,"is_thin":37},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_836","zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) hinsichtlich Blei","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0836",7020908,"ErwGr. 2","erwgr-2",null,"Erwägungsgründe","Am 15. April 2010 legte Frankreich der Agentur ein Dossier gemäß Artikel 69 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006 vor, um ein Beschränkungsverfahren nach den Artikeln 69 bis 73 der erwähnten Verordnung einzuleiten. In diesem Dossier wurde nachgewiesen, dass Kinder - insbesondere Kinder im Alter von unter 36 Monaten - wiederholt Blei aus Schmuckwaren aufnehmen können, wenn sie diese in den Mund nehmen. Diese wiederholte Exposition gegenüber Blei kann zu schweren und irreversiblen neurologischen Verhaltens- und Entwicklungsstörungen führen, wofür Kinder besonders anfällig sind, da sich ihr zentrales Nervensystem noch entwickelt. Aus dem Dossier geht hervor, dass Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind, die über bereits bestehende Maßnahmen hinausgehen, damit die Exposition gegenüber Blei und Bleiverbindungen in Schmuckwaren so weit wie möglich vermieden wird. Dementsprechend wird im Dossier ein Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung von Blei und Bleiverbindungen in Schmuckwaren vorgeschlagen, wenn die Bleimigrationsrate mehr als 0,09 μg\u002Fcm2\u002Fh beträgt.","REG_2012_836 - Erwägungsgründe - ErwGr. 2\n\nAm 15. April 2010 legte Frankreich der Agentur ein Dossier gemäß Artikel 69 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1907\u002F2006 vor, um ein Beschränkungsverfahren nach den Artikeln 69 bis 73 der erwähnten Verordnung einzuleiten. In diesem Dossier wurde nachgewiesen, dass Kinder - insbesondere Kinder im Alter von unter 36 Monaten - wiederholt Blei aus Schmuckwaren aufnehmen können, wenn sie diese in den Mund nehmen. Diese wiederholte Exposition gegenüber Blei kann zu schweren und irreversiblen neurologischen Verhaltens- und Entwicklungsstörungen führen, wofür Kinder besonders anfällig sind, da sich ihr zentrales Nervensystem noch entwickelt. Aus dem Dossier geht hervor, dass Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind, die über bereits bestehende Maßnahmen hinausgehen, damit die Exposition gegenüber Blei und Bleiverbindungen in Schmuckwaren so weit wie möglich vermieden wird. Dementsprechend wird im Dossier ein Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung von Blei und Bleiverbindungen in Schmuckwaren vorgeschlagen, wenn die Bleimigrationsrate mehr als 0,09 μg\u002Fcm2\u002Fh beträgt.",{},[23],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 1","erwgr-1",[27,30,33],{"norm_key":28,"title":17,"slug":29},"ErwGr. 3","erwgr-3",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 5","erwgr-5",[],false]