[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_967-erwgr-18-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_967","zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282\u002F2011 hinsichtlich der Sonderregelungen für nicht ansässige Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0967",7021586,"ErwGr. 18","erwgr-18",null,"Erwägungsgründe","Unbeschadet der nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten des Verbrauchs zur Verrechnung zuviel entrichteter Steuer und ausschließlich zur Gewährleistung einer effizienten Verwaltung der Sonderregelungen durch den Mitgliedstaat der Identifizierung und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für diesen Mitgliedstaat wie auch für die Mitgliedstaaten des Verbrauchs sollte sichergestellt werden, dass Steuerpflichtige gezahlte Mehrwertsteuerbeträge nicht mehr als einer Mehrwertsteuererklärung zuordnen können, sei es von Beginn an oder durch spätere Berichtigung.","REG_2012_967 - Erwägungsgründe - ErwGr. 18\n\nUnbeschadet der nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten des Verbrauchs zur Verrechnung zuviel entrichteter Steuer und ausschließlich zur Gewährleistung einer effizienten Verwaltung der Sonderregelungen durch den Mitgliedstaat der Identifizierung und zur Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands für diesen Mitgliedstaat wie auch für die Mitgliedstaaten des Verbrauchs sollte sichergestellt werden, dass Steuerpflichtige gezahlte Mehrwertsteuerbeträge nicht mehr als einer Mehrwertsteuererklärung zuordnen können, sei es von Beginn an oder durch spätere Berichtigung.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 17","erwgr-17",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 15","erwgr-15",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 19","erwgr-19",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 21","erwgr-21",[],false]