[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_978-erwgr-14-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_978","über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732\u002F2008 des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0978",7021652,"ErwGr. 14","erwgr-14",null,"Erwägungsgründe","Die Kommission sollte den Stand der Ratifizierung der internationalen Übereinkommen zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten, zum Umweltschutz und zur verantwortungsvollen Staatsführung und deren tatsächliche Anwendung überwachen, indem sie die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der einschlägigen gemäß diesen Übereinkommen eingerichteten Aufsichtsgremien (im Folgenden „einschlägige Aufsichtsgremien“) prüft. Alle zwei Jahre sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über den Ratifizierungsstatus der jeweiligen Übereinkommen, über die Erfüllung der Berichtspflichten aus diesen Übereinkommen seitens der begünstigten Länder sowie über den Stand der tatsächlichen Anwendung der Übereinkommen vorlegen.","REG_2012_978 - Erwägungsgründe - ErwGr. 14\n\nDie Kommission sollte den Stand der Ratifizierung der internationalen Übereinkommen zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten, zum Umweltschutz und zur verantwortungsvollen Staatsführung und deren tatsächliche Anwendung überwachen, indem sie die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der einschlägigen gemäß diesen Übereinkommen eingerichteten Aufsichtsgremien (im Folgenden „einschlägige Aufsichtsgremien“) prüft. Alle zwei Jahre sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über den Ratifizierungsstatus der jeweiligen Übereinkommen, über die Erfüllung der Berichtspflichten aus diesen Übereinkommen seitens der begünstigten Länder sowie über den Stand der tatsächlichen Anwendung der Übereinkommen vorlegen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 13","erwgr-13",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 11","erwgr-11",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 15","erwgr-15",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 16","erwgr-16",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 17","erwgr-17",[],false]