[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2012_978-erwgr-24-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2012_978","über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 732\u002F2008 des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-07-12","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32012R0978",7021662,"ErwGr. 24","erwgr-24",null,"Erwägungsgründe","Zu den Gründen für eine vorübergehende Rücknahme der Regelungen nach dem Schema sollten schwerwiegende und systematische Verstöße gegen die in bestimmten internationalen Übereinkommen zu den Menschen- und Arbeitnehmerrechten niedergelegten Grundsätze gehören, so dass die Ziele dieser Übereinkommen gefördert werden. Zollpräferenzen im Rahmen der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung sollten vorübergehend zurückgenommen werden, wenn das begünstigte Land seine bindenden Zusagen, die Ratifizierung und tatsächliche Anwendung dieser Übereinkommen beizubehalten oder den in den jeweiligen Übereinkommen enthaltenen Berichtspflichten nachzukommen, nicht einhält oder wenn das begünstigte Land nicht an dem in dieser Verordnung vorgesehenen Überwachungsverfahren der Union mitarbeitet.","REG_2012_978 - Erwägungsgründe - ErwGr. 24\n\nZu den Gründen für eine vorübergehende Rücknahme der Regelungen nach dem Schema sollten schwerwiegende und systematische Verstöße gegen die in bestimmten internationalen Übereinkommen zu den Menschen- und Arbeitnehmerrechten niedergelegten Grundsätze gehören, so dass die Ziele dieser Übereinkommen gefördert werden. Zollpräferenzen im Rahmen der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung sollten vorübergehend zurückgenommen werden, wenn das begünstigte Land seine bindenden Zusagen, die Ratifizierung und tatsächliche Anwendung dieser Übereinkommen beizubehalten oder den in den jeweiligen Übereinkommen enthaltenen Berichtspflichten nachzukommen, nicht einhält oder wenn das begünstigte Land nicht an dem in dieser Verordnung vorgesehenen Überwachungsverfahren der Union mitarbeitet.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 22","erwgr-22",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 21","erwgr-21",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 27","erwgr-27",[],false]