[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2013_1303-erwgr-101-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2013_1303","mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083\u002F2006 des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-19","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R1303",7024336,"ErwGr. 101","erwgr-101",null,"Erwägungsgründe","Die Öffentlichkeit sollte über die mit den Fonds erzielten Ergebnisse und Erfolge informiert und für die Ziele der Kohäsionspolitik sensibilisiert werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollten das Recht haben, zu erfahren, wie die Mittel der Union investiert werden. Sowohl die Verwaltungsbehörde als auch die Begünstigten sollten dafür sorgen müssen, dass die Öffentlichkeit in geeigneter Form informiert wird. Um die an die Allgemeinheit gerichtete Kommunikation effizienter zu gestalten und umfassendere Synergien mit den Kommunikationsaktivitäten auf Initiative der Kommission auszuschöpfen, sollten die nach Maßgabe dieser Verordnung für Kommunikationstätigkeiten zugewiesenen Ressourcen auch zur Finanzierung der institutionellen Kommunikation über die politischen Prioritäten der Union beitragen, sofern diese in Zusammenhang mit den allgemeinen Zielen dieser Verordnung stehen.","REG_2013_1303 - Erwägungsgründe - ErwGr. 101\n\nDie Öffentlichkeit sollte über die mit den Fonds erzielten Ergebnisse und Erfolge informiert und für die Ziele der Kohäsionspolitik sensibilisiert werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollten das Recht haben, zu erfahren, wie die Mittel der Union investiert werden. Sowohl die Verwaltungsbehörde als auch die Begünstigten sollten dafür sorgen müssen, dass die Öffentlichkeit in geeigneter Form informiert wird. Um die an die Allgemeinheit gerichtete Kommunikation effizienter zu gestalten und umfassendere Synergien mit den Kommunikationsaktivitäten auf Initiative der Kommission auszuschöpfen, sollten die nach Maßgabe dieser Verordnung für Kommunikationstätigkeiten zugewiesenen Ressourcen auch zur Finanzierung der institutionellen Kommunikation über die politischen Prioritäten der Union beitragen, sofern diese in Zusammenhang mit den allgemeinen Zielen dieser Verordnung stehen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 100","erwgr-100",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 99","erwgr-99",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 98","erwgr-98",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 102","erwgr-102",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 103","erwgr-103",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 104","erwgr-104",[],false]