[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2013_1303-erwgr-29-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2013_1303","mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083\u002F2006 des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-19","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R1303",7024264,"ErwGr. 29","erwgr-29",null,"Erwägungsgründe","Es sollten transparente Verfahren für die Bewertung, Annahme und Änderung von Programmen durch die Kommission festgelegt werden. Im Interesse der Kohärenz zwischen der Partnerschaftsvereinbarung und den Programmen sollte festgelegt werden, dass Programme – mit Ausnahme der Programme im Bereich der europäischen territorialen Zusammenarbeit – erst dann genehmigt werden dürfen, wenn die Kommission die Partnerschaftsvereinbarung durch einen Beschluss gebilligt hat. Um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern, sollte jede Genehmigung einer Änderung bestimmter Teile eines Programms durch die Kommission automatisch die Änderung der einschlägigen Teile der Partnerschaftsvereinbarung nach sich ziehen. Außerdem sollte die unmittelbare Inanspruchnahme von für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bestimmten Mitteln dadurch sichergestellt werden, dass besondere Regelungen für die Übermittlung und das Genehmigungsverfahren der zweckbestimmten operationellen Programme für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gemäß der ESF-Verordnung festgelegt werden.","REG_2013_1303 - Erwägungsgründe - ErwGr. 29\n\nEs sollten transparente Verfahren für die Bewertung, Annahme und Änderung von Programmen durch die Kommission festgelegt werden. Im Interesse der Kohärenz zwischen der Partnerschaftsvereinbarung und den Programmen sollte festgelegt werden, dass Programme – mit Ausnahme der Programme im Bereich der europäischen territorialen Zusammenarbeit – erst dann genehmigt werden dürfen, wenn die Kommission die Partnerschaftsvereinbarung durch einen Beschluss gebilligt hat. Um den Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten zu verringern, sollte jede Genehmigung einer Änderung bestimmter Teile eines Programms durch die Kommission automatisch die Änderung der einschlägigen Teile der Partnerschaftsvereinbarung nach sich ziehen. Außerdem sollte die unmittelbare Inanspruchnahme von für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bestimmten Mitteln dadurch sichergestellt werden, dass besondere Regelungen für die Übermittlung und das Genehmigungsverfahren der zweckbestimmten operationellen Programme für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gemäß der ESF-Verordnung festgelegt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 26","erwgr-26",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 32","erwgr-32",[],false]