[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2013_1306-erwgr-58-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2013_1306","über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352\u002F78, (EG) Nr. 165\u002F94, (EG) Nr. 2799\u002F98, (EG) Nr. 814\u002F2000, (EG) Nr. 1290\u002F2005 und (EG) Nr. 485\u002F2008 des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R1306",7024941,"ErwGr. 58","erwgr-58",null,"Erwägungsgründe","Mit der Verordnung (EG) Nr. 1782\u002F2003 wurde eine Rahmenregelung mit Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand geschaffen, wonach die Mitgliedstaaten aufgefordert sind, nationale Standards festzulegen, die den besonderen Merkmalen der betreffenden Flächen Rechnung tragen, einschließlich der Boden- und Witterungsbedingungen, der bestehenden Bewirtschaftungssysteme (Bodennutzung, Fruchtfolge, Landbewirtschaftungsmethoden) und der Betriebsstrukturen. Diese Standards für die Erhaltung in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand sollen dazu beitragen, die Bodenerosion zu verhindern, die organische Substanz im Boden und die Bodenstruktur zu erhalten, ein Mindestmaß an landschaftspflegerischen Instandhaltungsmaßnahmen zu gewährleisten, die Zerstörung von Lebensräumen zu vermeiden und die Wasserressourcen zu schützen und zu bewirtschaften. Der in der vorliegenden Verordnung vorgesehene erweiterte Geltungsbereich der Cross-Compliance-Regelung sollte daher einen Rahmen vorgeben, in dem die Mitgliedstaaten nationale Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand festzulegen haben. Die Unionsrahmenregelung sollte auch Vorschriften umfassen, um die Problematik in den Bereichen Gewässer, Boden, Kohlenstoffbestand, Biodiversität und Landschaft besser anzugehen, und ein Mindestmaß an landschaftspflegerischen Instandhaltungsmaßnahmen vorsehen.","REG_2013_1306 - Erwägungsgründe - ErwGr. 58\n\nMit der Verordnung (EG) Nr. 1782\u002F2003 wurde eine Rahmenregelung mit Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand geschaffen, wonach die Mitgliedstaaten aufgefordert sind, nationale Standards festzulegen, die den besonderen Merkmalen der betreffenden Flächen Rechnung tragen, einschließlich der Boden- und Witterungsbedingungen, der bestehenden Bewirtschaftungssysteme (Bodennutzung, Fruchtfolge, Landbewirtschaftungsmethoden) und der Betriebsstrukturen. Diese Standards für die Erhaltung in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand sollen dazu beitragen, die Bodenerosion zu verhindern, die organische Substanz im Boden und die Bodenstruktur zu erhalten, ein Mindestmaß an landschaftspflegerischen Instandhaltungsmaßnahmen zu gewährleisten, die Zerstörung von Lebensräumen zu vermeiden und die Wasserressourcen zu schützen und zu bewirtschaften. Der in der vorliegenden Verordnung vorgesehene erweiterte Geltungsbereich der Cross-Compliance-Regelung sollte daher einen Rahmen vorgeben, in dem die Mitgliedstaaten nationale Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand festzulegen haben. Die Unionsrahmenregelung sollte auch Vorschriften umfassen, um die Problematik in den Bereichen Gewässer, Boden, Kohlenstoffbestand, Biodiversität und Landschaft besser anzugehen, und ein Mindestmaß an landschaftspflegerischen Instandhaltungsmaßnahmen vorsehen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 57","erwgr-57",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 56","erwgr-56",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 55","erwgr-55",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 59","erwgr-59",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 60","erwgr-60",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 61","erwgr-61",[],false]