[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2013_1306-erwgr-72-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2013_1306","über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352\u002F78, (EG) Nr. 165\u002F94, (EG) Nr. 2799\u002F98, (EG) Nr. 814\u002F2000, (EG) Nr. 1290\u002F2005 und (EG) Nr. 485\u002F2008 des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R1306",7024955,"ErwGr. 72","erwgr-72",null,"Erwägungsgründe","Im September 2011 organisierte die Kommission eine Konsultation von Interessenträgern, an der Vertreter von Agrar- und Handelsverbänden, der Nahrungsmittelindustrie und der Arbeitnehmer sowie der Zivilgesellschaft und der Unionsorgane teilnahmen. Im Rahmen der Konsultation wurden verschiedene mögliche Optionen für die Veröffentlichung der Daten von natürlichen Personen, die Empfänger von Mitteln aus den europäischen Agrarfonds sind, und die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wenn die betreffenden Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, vorgeschlagen. Auf dieser Konferenz wurde erörtert, dass es erforderlich sein kann, den Namen von natürlichen Personen zu veröffentlichen, um so die finanziellen Interessen der Union besser zu schützen, die Transparenz zu erhöhen und die Leistungen der Begünstigten bei der Bereitstellung von öffentlichen Gütern hervorzuheben, ohne dass diese Veröffentlichung jedoch über das für die Erreichung dieser legitimen Ziele erforderliche Maß hinausgeht.","REG_2013_1306 - Erwägungsgründe - ErwGr. 72\n\nIm September 2011 organisierte die Kommission eine Konsultation von Interessenträgern, an der Vertreter von Agrar- und Handelsverbänden, der Nahrungsmittelindustrie und der Arbeitnehmer sowie der Zivilgesellschaft und der Unionsorgane teilnahmen. Im Rahmen der Konsultation wurden verschiedene mögliche Optionen für die Veröffentlichung der Daten von natürlichen Personen, die Empfänger von Mitteln aus den europäischen Agrarfonds sind, und die Einhaltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, wenn die betreffenden Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, vorgeschlagen. Auf dieser Konferenz wurde erörtert, dass es erforderlich sein kann, den Namen von natürlichen Personen zu veröffentlichen, um so die finanziellen Interessen der Union besser zu schützen, die Transparenz zu erhöhen und die Leistungen der Begünstigten bei der Bereitstellung von öffentlichen Gütern hervorzuheben, ohne dass diese Veröffentlichung jedoch über das für die Erreichung dieser legitimen Ziele erforderliche Maß hinausgeht.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 71","erwgr-71",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 70","erwgr-70",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 69","erwgr-69",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 73","erwgr-73",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 74","erwgr-74",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 75","erwgr-75",[],false]