[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2013_167-art-16-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2013_167","über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-19","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0167",7026923,"Art. 16","art-16","Identifizierung der Wirtschaftsakteure","KAPITEL II ALLGEMEINE PFLICHTEN","Die Wirtschaftsakteure nennen den Genehmigungs- und Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen für einen Zeitraum von fünf Jahren\na) die Wirtschaftsakteure, von denen sie ein Fahrzeug, System, Bauteil, eine selbstständige technische Einheit, ein Teil oder eine Ausrüstung bezogen haben;\nb) die Wirtschaftsakteure, an die sie ein Fahrzeug, System, Bauteil, eine selbstständige technische Einheit, ein Teil oder eine Ausrüstung geliefert haben.","REG_2013_167 - KAPITEL II ALLGEMEINE PFLICHTEN - Art. 16 Identifizierung der Wirtschaftsakteure\n\nDie Wirtschaftsakteure nennen den Genehmigungs- und Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen für einen Zeitraum von fünf Jahren\na) die Wirtschaftsakteure, von denen sie ein Fahrzeug, System, Bauteil, eine selbstständige technische Einheit, ein Teil oder eine Ausrüstung bezogen haben;\nb) die Wirtschaftsakteure, an die sie ein Fahrzeug, System, Bauteil, eine selbstständige technische Einheit, ein Teil oder eine Ausrüstung geliefert haben.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 15","Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten","art-15",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 14","Pflichten der Händler in Bezug auf die Produkte, die nicht den Anforderungen entsprechen oder ein erhebliches Risiko darstellen","art-14",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 13","Pflichten der Händler","art-13",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 17","Anforderungen für die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen","art-17",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 18","Anforderungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz","art-18",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 19","Anforderungen für die Umweltverträglichkeit","art-19",[],false]