[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2013_168-erwgr-27-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2013_168","über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-19","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0168",7027016,"ErwGr. 27","erwgr-27",null,"Erwägungsgründe","Die Richtlinie 2002\u002F24\u002FEG und die darin genannten Einzelrichtlinien wurden mehrfach erheblich geändert. Im Interesse der Klarheit, logischen Kohärenz und Vereinfachung sollten die Richtlinie 2002\u002F24\u002FEG und die darin genannten Einzelrichtlinien aufgehoben und durch eine Verordnung sowie eine kleine Zahl von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten ersetzt werden. Durch die Annahme einer Verordnung wird sichergestellt, dass die betreffenden Bestimmungen unmittelbar gelten und viel schneller und wirksamer angepasst werden können, damit dem technischen Fortschritt besser Rechnung getragen werden kann.","REG_2013_168 - Erwägungsgründe - ErwGr. 27\n\nDie Richtlinie 2002\u002F24\u002FEG und die darin genannten Einzelrichtlinien wurden mehrfach erheblich geändert. Im Interesse der Klarheit, logischen Kohärenz und Vereinfachung sollten die Richtlinie 2002\u002F24\u002FEG und die darin genannten Einzelrichtlinien aufgehoben und durch eine Verordnung sowie eine kleine Zahl von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten ersetzt werden. Durch die Annahme einer Verordnung wird sichergestellt, dass die betreffenden Bestimmungen unmittelbar gelten und viel schneller und wirksamer angepasst werden können, damit dem technischen Fortschritt besser Rechnung getragen werden kann.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 26","erwgr-26",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 25","erwgr-25",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 24","erwgr-24",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 29","erwgr-29",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Art. 1","Gegenstand","art-1",[],false]