[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2013_229-erwgr-6-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2013_229","über Sondermaßnahmen im Bereich der Landwirtschaft zugunsten der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1405\u002F2006 des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-17","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0229",7027409,"ErwGr. 6","erwgr-6",null,"Erwägungsgründe","Die besondere geografische Lage einiger kleinerer Inseln des Ägäischen Meeres verursacht höhere Transportkosten bei der Lieferung von Erzeugnissen, die zum menschlichen Verzehr, zur Verarbeitung oder als landwirtschaftliche Betriebsmittel dringend benötigt werden. Außerdem bedingen objektive, durch die Insellage und die Entfernung von den Absatzmärkten bedingte Faktoren zusätzliche Nachteile für die Marktteilnehmer und Erzeuger auf diesen Inseln des Ägäischen Meeres, die ihre Tätigkeiten erheblich erschweren. In bestimmten Fällen sind die Marktteilnehmer und Erzeuger durch ihre „doppelte Insellage“ benachteiligt, die darin besteht, dass die Versorgung über andere Inseln erfolgt. Diese Nachteile lassen sich durch eine Senkung der Preise für die vorgenannten wesentlichen Erzeugnisse ausgleichen. Um die Versorgung der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres sicherzustellen und die durch die Insellage, die geringe Größe und die Entfernung von den Absatzmärkten bedingten Mehrkosten auszugleichen, sollte deshalb eine besondere Versorgungsregelung eingeführt werden.","REG_2013_229 - Erwägungsgründe - ErwGr. 6\n\nDie besondere geografische Lage einiger kleinerer Inseln des Ägäischen Meeres verursacht höhere Transportkosten bei der Lieferung von Erzeugnissen, die zum menschlichen Verzehr, zur Verarbeitung oder als landwirtschaftliche Betriebsmittel dringend benötigt werden. Außerdem bedingen objektive, durch die Insellage und die Entfernung von den Absatzmärkten bedingte Faktoren zusätzliche Nachteile für die Marktteilnehmer und Erzeuger auf diesen Inseln des Ägäischen Meeres, die ihre Tätigkeiten erheblich erschweren. In bestimmten Fällen sind die Marktteilnehmer und Erzeuger durch ihre „doppelte Insellage“ benachteiligt, die darin besteht, dass die Versorgung über andere Inseln erfolgt. Diese Nachteile lassen sich durch eine Senkung der Preise für die vorgenannten wesentlichen Erzeugnisse ausgleichen. Um die Versorgung der kleineren Inseln des Ägäischen Meeres sicherzustellen und die durch die Insellage, die geringe Größe und die Entfernung von den Absatzmärkten bedingten Mehrkosten auszugleichen, sollte deshalb eine besondere Versorgungsregelung eingeführt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 4","erwgr-4",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 3","erwgr-3",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 9","erwgr-9",[],false]