[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2013_40-erwgr-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2013_40","zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten im Jahr 2013 in EU-Gewässern und für EU-Schiffe in bestimmten Nicht-EU-Gewässern für bestimmte, über internationale Verhandlungen und Übereinkünfte regulierte Fischbestände und Bestandsgruppen","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0040",7029212,"ErwGr. 22","erwgr-22",null,"Erwägungsgründe","Die 9. Jahrestagung der Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) 2012 hat die Maßnahmen in Bezug auf die Fangmöglichkeiten in der derzeit nach Unionsrecht geltenden Form unverändert beibehalten, mit der Ausnahme, dass das Schongebiet für den Fischfang in Fischsammelstellen mit entsprechenden Vorrichtungen gestärkt wurde. Die Anpassung des Schongebiets für diese Art des Fischfangs erfordert, dass die Union als Vertragspartei der WCPFC eine von zwei verfügbaren Optionen für zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des Schongebiets auswählt. Bis diese Entscheidung fällt, sollten die derzeit geltenden Maßnahmen der WCFPC weiterhin in Unionsrecht umgesetzt werden.","REG_2013_40 - Erwägungsgründe - ErwGr. 22\n\nDie 9. Jahrestagung der Fischereikommission für den westlichen und mittleren Pazifik (WCPFC) 2012 hat die Maßnahmen in Bezug auf die Fangmöglichkeiten in der derzeit nach Unionsrecht geltenden Form unverändert beibehalten, mit der Ausnahme, dass das Schongebiet für den Fischfang in Fischsammelstellen mit entsprechenden Vorrichtungen gestärkt wurde. Die Anpassung des Schongebiets für diese Art des Fischfangs erfordert, dass die Union als Vertragspartei der WCPFC eine von zwei verfügbaren Optionen für zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des Schongebiets auswählt. Bis diese Entscheidung fällt, sollten die derzeit geltenden Maßnahmen der WCFPC weiterhin in Unionsrecht umgesetzt werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 19","erwgr-19",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 25","erwgr-25",[],false]