[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2013_473-art-5-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2013_473","über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0473",7029602,"Art. 5","art-5","Unabhängige Einrichtungen zur Überwachung der Einhaltung der Haushaltsregeln","KAPITEL III GEMEINSAME HAUSHALTSBESTIMMUNGEN","(1) Die Mitgliedstaaten verfügen über unabhängige Einrichtungen zur Überwachung der Einhaltung a) der numerischen Haushaltsregeln, mit denen ihr mittelfristiges Haushaltsziel nach Artikel 2a der Verordnung (EG) Nr. 1466\u002F97 in die nationalen Haushaltsverfahren einbezogen wird; b) der in Artikel 5 der Richtlinie 2011\u002F85\u002FEU genannten numerischen Haushaltsregeln.\n(2) Diese Einrichtungen nehmen gegebenenfalls öffentliche Bewertungen in Bezug auf nationale Haushaltsregeln vor, die sich unter anderem auf Folgendes beziehen: a) das Vorliegen von Umständen, die zur Auslösung des Korrekturmechanismus führen, wenn erhebliche Abweichungen vom mittelfristigen Haushaltsziel oder vom entsprechenden Anpassungspfad im Einklang mit Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466\u002F97 festgestellt werden; b) ob die Haushaltskorrektur im Einklang mit nationalen Regeln und Plänen fortschreitet; c) jegliches Vorliegen und Entfallen von Umständen im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 10 der Verordnung (EG) Nr. 1466\u002F97, die eine vorübergehende Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel oder vom entsprechenden Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel gestatten, vorausgesetzt, eine solche Abweichung gefährdet nicht die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.","REG_2013_473 - KAPITEL III GEMEINSAME HAUSHALTSBESTIMMUNGEN - Art. 5 Unabhängige Einrichtungen zur Überwachung der Einhaltung der Haushaltsregeln\n\n(1) Die Mitgliedstaaten verfügen über unabhängige Einrichtungen zur Überwachung der Einhaltung a) der numerischen Haushaltsregeln, mit denen ihr mittelfristiges Haushaltsziel nach Artikel 2a der Verordnung (EG) Nr. 1466\u002F97 in die nationalen Haushaltsverfahren einbezogen wird; b) der in Artikel 5 der Richtlinie 2011\u002F85\u002FEU genannten numerischen Haushaltsregeln.\n(2) Diese Einrichtungen nehmen gegebenenfalls öffentliche Bewertungen in Bezug auf nationale Haushaltsregeln vor, die sich unter anderem auf Folgendes beziehen: a) das Vorliegen von Umständen, die zur Auslösung des Korrekturmechanismus führen, wenn erhebliche Abweichungen vom mittelfristigen Haushaltsziel oder vom entsprechenden Anpassungspfad im Einklang mit Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466\u002F97 festgestellt werden; b) ob die Haushaltskorrektur im Einklang mit nationalen Regeln und Plänen fortschreitet; c) jegliches Vorliegen und Entfallen von Umständen im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 10 der Verordnung (EG) Nr. 1466\u002F97, die eine vorübergehende Abweichung vom mittelfristigen Haushaltsziel oder vom entsprechenden Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel gestatten, vorausgesetzt, eine solche Abweichung gefährdet nicht die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.",{"kapitel":18},[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"Art. 4","Gemeinsamer Haushaltszeitplan","art-4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"Art. 3","Kohärenz mit dem Rahmen zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik","art-3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"Art. 2","Begriffsbestimmungen","art-2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"Art. 6","Überwachungsauflagen","art-6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"Art. 7","Bewertung der Übersicht über die Haushaltsplanung","art-7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"Art. 8","Unterrichtung über die Emission von Schuldtiteln","art-8",[],false]