[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2013_549-erwgr-10-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2013_549","zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-24","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0549",7030284,"ErwGr. 10","erwgr-10",null,"Erwägungsgründe","Bei den umwelt- und sozioökonomischen Gesamtrechnungen sollte die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. August 2009„Das BIP und mehr: die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel“ ebenfalls umfassend berücksichtigt werden. Weitere Methodikstudien und Datentests insbesondere zu Gegenständen im Zusammenhang mit der Mitteilung „Das BIP und mehr“ und der Strategie Europa 2020 müssen mit dem Ziel vorangetrieben werden, einen umfassenderen Messansatz für Wohlergehen und Fortschritt zu schaffen, um dadurch die Entwicklung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum zu fördern. In diesem Zusammenhang sollte auf die Problemkreise externe Umweltkosten und soziale Ungleichgewichte eingegangen werden. Änderungen der Produktivität sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Dadurch sollten schnellstmöglich über das BIP hinausgehende Daten zur Verfügung gestellt werden können. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat im Jahre 2013 eine Folgemitteilung zum Thema „Das BIP und mehr“ und gegebenenfalls im Jahre 2014 Gesetzgebungsvorschläge vorlegen. Daten über die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene sollten als ein Mittel für die Verwirklichung dieser Ziele angesehen werden.","REG_2013_549 - Erwägungsgründe - ErwGr. 10\n\nBei den umwelt- und sozioökonomischen Gesamtrechnungen sollte die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 20. August 2009„Das BIP und mehr: die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel“ ebenfalls umfassend berücksichtigt werden. Weitere Methodikstudien und Datentests insbesondere zu Gegenständen im Zusammenhang mit der Mitteilung „Das BIP und mehr“ und der Strategie Europa 2020 müssen mit dem Ziel vorangetrieben werden, einen umfassenderen Messansatz für Wohlergehen und Fortschritt zu schaffen, um dadurch die Entwicklung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum zu fördern. In diesem Zusammenhang sollte auf die Problemkreise externe Umweltkosten und soziale Ungleichgewichte eingegangen werden. Änderungen der Produktivität sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Dadurch sollten schnellstmöglich über das BIP hinausgehende Daten zur Verfügung gestellt werden können. Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament und dem Rat im Jahre 2013 eine Folgemitteilung zum Thema „Das BIP und mehr“ und gegebenenfalls im Jahre 2014 Gesetzgebungsvorschläge vorlegen. Daten über die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene sollten als ein Mittel für die Verwirklichung dieser Ziele angesehen werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 7","erwgr-7",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 12","erwgr-12",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 13","erwgr-13",[],false]