[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2013_818-erwgr-7-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2013_818","zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1333\u002F2008 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung von Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) in Aromen für klare aromatisierte Getränke auf Wasserbasis","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0818",7033041,"ErwGr. 7","erwgr-7",null,"Erwägungsgründe","Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erstellte ein Gutachten zu Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) und legte eine zulässige Tagesdosis (Acceptable Daily Intake, ADI) von 40 mg\u002Fkg Körpergewicht\u002FTag fest. (3) Die Exposition gegenüber Zuckerester von Speisefettsäuren infolge der vorgeschlagenen zusätzlichen Verwendung bei klaren aromatisierten alkoholfreien Getränken beträgt weniger als 0,1 % der zulässigen Tagesdosis. (4) Angesichts der Tatsache, dass die Exposition infolge der zusätzlichen Verwendung dieses Zusatzstoffs im Vergleich zu der zulässigen Tagesdosis geringfügig ist, kann davon ausgegangen werden, dass diese zusätzliche Verwendung von Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) keine Auswirkung auf die menschliche Gesundheit hat.","REG_2013_818 - Erwägungsgründe - ErwGr. 7\n\nDie Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erstellte ein Gutachten zu Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) und legte eine zulässige Tagesdosis (Acceptable Daily Intake, ADI) von 40 mg\u002Fkg Körpergewicht\u002FTag fest. (3) Die Exposition gegenüber Zuckerester von Speisefettsäuren infolge der vorgeschlagenen zusätzlichen Verwendung bei klaren aromatisierten alkoholfreien Getränken beträgt weniger als 0,1 % der zulässigen Tagesdosis. (4) Angesichts der Tatsache, dass die Exposition infolge der zusätzlichen Verwendung dieses Zusatzstoffs im Vergleich zu der zulässigen Tagesdosis geringfügig ist, kann davon ausgegangen werden, dass diese zusätzliche Verwendung von Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) keine Auswirkung auf die menschliche Gesundheit hat.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 6","erwgr-6",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 5","erwgr-5",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 4","erwgr-4",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 9","erwgr-9",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 10","erwgr-10",[],false]