[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2013_883-erwgr-29-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2013_883","über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1073\u002F1999 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (Euratom) Nr. 1074\u002F1999 des Rates","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-18","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32013R0883",7033240,"ErwGr. 29","erwgr-29",null,"Erwägungsgründe","Wird festgestellt, dass im Abschlussbericht einer internen Untersuchung aufgedeckte Sachverhalte ein Strafverfahren nach sich ziehen könnten, so sollte dies den nationalen Justizbehörden des betroffenen Mitgliedstaats mitgeteilt werden. In den dem abschließenden Untersuchungsbericht beigefügten Empfehlungen sollte der Generaldirektor angeben, ob angesichts der Art des Sachverhalts und des Umfangs der finanziellen Auswirkungen interne Maßnahmen seitens des betroffenen Organs, der betroffenen Einrichtung oder der betroffenen sonstigen Stelle ein geeigneteres Vorgehen ermöglichen würden.","REG_2013_883 - Erwägungsgründe - ErwGr. 29\n\nWird festgestellt, dass im Abschlussbericht einer internen Untersuchung aufgedeckte Sachverhalte ein Strafverfahren nach sich ziehen könnten, so sollte dies den nationalen Justizbehörden des betroffenen Mitgliedstaats mitgeteilt werden. In den dem abschließenden Untersuchungsbericht beigefügten Empfehlungen sollte der Generaldirektor angeben, ob angesichts der Art des Sachverhalts und des Umfangs der finanziellen Auswirkungen interne Maßnahmen seitens des betroffenen Organs, der betroffenen Einrichtung oder der betroffenen sonstigen Stelle ein geeigneteres Vorgehen ermöglichen würden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 28","erwgr-28",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 27","erwgr-27",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 26","erwgr-26",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 30","erwgr-30",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 31","erwgr-31",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 32","erwgr-32",[],false]