[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_1143-erwgr-22-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_1143","über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R1143",7034078,"ErwGr. 22","erwgr-22",null,"Erwägungsgründe","Zur Schaffung einer adäquaten Wissensgrundlage für den Umgang mit den von invasiven gebietsfremden Arten ausgehenden Problemen müssen die Mitgliedstaaten Forschungstätigkeiten, ein Monitoring und die Überwachung solcher Arten vornehmen. Da Überwachungssysteme das geeignetste Mittel für die frühzeitige Erkennung neuer invasiver gebietsfremder Arten sowie für die Feststellung der Verbreitung bereits etablierter Arten sind, sollten diese Systeme sowohl gezielte als auch allgemeine Studien umfassen und die Mitwirkung verschiedener Sektoren und Interessenträger einschließlich regionaler und örtlicher Gemeinschaften vorsehen. Im Rahmen der Überwachungssysteme sollte etwaigen neuen invasiven gebietsfremden Arten, gleich wo sie in der Union auftreten, beständige Aufmerksamkeit gewidmet und ein aktuelles und vollständiges Bild auf Unionsebene angestrebt werden. Aus Gründen der Effizienz und der Kostenwirksamkeit sollten die bereits nach Unionsrecht errichteten Zollkontroll-, Überwachungs- und Monitoringsysteme, insbesondere die in den Richtlinien 92\u002F43\u002FEWG, 2000\u002F60\u002FEG, 2008\u002F56\u002FEG und 2009\u002F147\u002FEG festgelegten Systeme, angewendet werden.","REG_2014_1143 - Erwägungsgründe - ErwGr. 22\n\nZur Schaffung einer adäquaten Wissensgrundlage für den Umgang mit den von invasiven gebietsfremden Arten ausgehenden Problemen müssen die Mitgliedstaaten Forschungstätigkeiten, ein Monitoring und die Überwachung solcher Arten vornehmen. Da Überwachungssysteme das geeignetste Mittel für die frühzeitige Erkennung neuer invasiver gebietsfremder Arten sowie für die Feststellung der Verbreitung bereits etablierter Arten sind, sollten diese Systeme sowohl gezielte als auch allgemeine Studien umfassen und die Mitwirkung verschiedener Sektoren und Interessenträger einschließlich regionaler und örtlicher Gemeinschaften vorsehen. Im Rahmen der Überwachungssysteme sollte etwaigen neuen invasiven gebietsfremden Arten, gleich wo sie in der Union auftreten, beständige Aufmerksamkeit gewidmet und ein aktuelles und vollständiges Bild auf Unionsebene angestrebt werden. Aus Gründen der Effizienz und der Kostenwirksamkeit sollten die bereits nach Unionsrecht errichteten Zollkontroll-, Überwachungs- und Monitoringsysteme, insbesondere die in den Richtlinien 92\u002F43\u002FEWG, 2000\u002F60\u002FEG, 2008\u002F56\u002FEG und 2009\u002F147\u002FEG festgelegten Systeme, angewendet werden.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 21","erwgr-21",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 20","erwgr-20",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 19","erwgr-19",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 23","erwgr-23",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 24","erwgr-24",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 25","erwgr-25",[],false]