[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-eurlex-reg_2014_1221-erwgr-9-de":3},{"law":4,"norm_id":14,"norm_key":15,"slug":16,"title":17,"chapter":18,"content":19,"enriched_content":20,"hierarchy":21,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":10,"attribution":11,"version_date":12,"source_url":13},"reg_2014_1221","zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für das Jahr 2015 und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 43\u002F2014 und (EU) Nr. 1180\u002F2013","eurlex","eu","regulation","de","© Europäische Union, https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu","2025-06-16","https:\u002F\u002Feur-lex.europa.eu\u002Flegal-content\u002FDE\u002FALL\u002F?uri=CELEX:32014R1221",7034452,"ErwGr. 9","erwgr-9",null,"Erwägungsgründe","Aus den jüngsten wissenschaftlichen Gutachten geht hervor, dass der ICES die biologischen Referenzgrößen für den Dorschbestand in den ICES-Unterdivisionen 25 bis 32 nicht festlegen konnte, sondern vielmehr empfohlen hat, dass die TAC für diesen Dorschbestand sich auf die Methode bei begrenzter Datenlage stützen sollten. In Ermangelung biologischer Referenzgrößen ist es unmöglich, die Regeln für die Festsetzung der Fangmöglichkeiten für den Dorschbestand in den ICES-Unterdivisionen 25 bis 32 einzuhalten. Da die Nichtfestsetzung der Fangmöglichkeiten eine ernsthafte Bedrohung für die Nachhaltigkeit dieses Bestands darstellen könnte, ist es angezeigt, die TAC für diesen Dorschbestand in Höhe des vom ICES entwickelten und empfohlenen Ansatzes sowie die Fischereiaufwandsbeschränkungen auf den Stand von 2014 festzusetzen. Die Festsetzung der Fischereiaufwandsbeschränkungen auf den Stand von 2014 wird die Einführung der Pflicht zur Anlandung erleichtern, selektivere Fangmethoden vorsehen und zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380\u002F2013 beitragen.","REG_2014_1221 - Erwägungsgründe - ErwGr. 9\n\nAus den jüngsten wissenschaftlichen Gutachten geht hervor, dass der ICES die biologischen Referenzgrößen für den Dorschbestand in den ICES-Unterdivisionen 25 bis 32 nicht festlegen konnte, sondern vielmehr empfohlen hat, dass die TAC für diesen Dorschbestand sich auf die Methode bei begrenzter Datenlage stützen sollten. In Ermangelung biologischer Referenzgrößen ist es unmöglich, die Regeln für die Festsetzung der Fangmöglichkeiten für den Dorschbestand in den ICES-Unterdivisionen 25 bis 32 einzuhalten. Da die Nichtfestsetzung der Fangmöglichkeiten eine ernsthafte Bedrohung für die Nachhaltigkeit dieses Bestands darstellen könnte, ist es angezeigt, die TAC für diesen Dorschbestand in Höhe des vom ICES entwickelten und empfohlenen Ansatzes sowie die Fischereiaufwandsbeschränkungen auf den Stand von 2014 festzusetzen. Die Festsetzung der Fischereiaufwandsbeschränkungen auf den Stand von 2014 wird die Einführung der Pflicht zur Anlandung erleichtern, selektivere Fangmethoden vorsehen und zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380\u002F2013 beitragen.",{},[23,26,29],{"norm_key":24,"title":17,"slug":25},"ErwGr. 8","erwgr-8",{"norm_key":27,"title":17,"slug":28},"ErwGr. 7","erwgr-7",{"norm_key":30,"title":17,"slug":31},"ErwGr. 6","erwgr-6",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":17,"slug":35},"ErwGr. 10","erwgr-10",{"norm_key":37,"title":17,"slug":38},"ErwGr. 11","erwgr-11",{"norm_key":40,"title":17,"slug":41},"ErwGr. 12","erwgr-12",[],false]